Neuer Entwässerungsplan setzt auf zukunftsfähige Lösungen
Der neue Entwässerungsplan für Herisau tritt in Kraft und sorgt mit innovativen Massnahmen wie Trennsystemen und Versickerung für nachhaltigen Gewässerschutz.

Wie die Gemeinde Herisau berichtet, wurde der generelle Entwässerungsplan (GEP) umfassend überarbeitet und durch den Gemeinderat sowie durch den Regierungsrat genehmigt. Er dient den Behörden dazu, die Siedlungsentwässerung strategisch zu planen und Massnahmen zu definieren.
Der GEP ist zentral für das Infrastrukturmanagement der Abwasseranlagen und der Kanalisation und sorgt für einen sachgemässen Gewässerschutz sowie eine effektive Siedlungsentwässerung.
Die bisherigen Massnahmen des ersten GEPs aus dem Jahr 1997 haben sich als wirksam erwiesen. Dies gilt insbesondere auch bei der Reduzierung des unerwünschten Fremd- beziehungsweise Sauberwassers, das in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) gelangt.
Durch hydrodynamische Simulationen wurde festgestellt, dass das Kanalisationsnetz bei starkem Regen nur wenige Überlastungsstellen aufweist. Neu wurde die Gefährdung durch Oberflächenabfluss bei Starkregen berücksichtigt.
Trennsystem und Versickerung als Schwerpunkte
Das Unterhaltskonzept der Kanalisation hat sich bewährt und ist punktuell zu optimieren. Bei den Auswirkungen auf die Gewässer wurden ökologische Erkenntnisse in die Planung integriert.
Die Umsetzung von Trennsystemgebieten bleibt eine der wichtigsten Aufgaben für die kommenden Jahrzehnte, um Emissionen in die Gewässer weiter zu reduzieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Versickerung von Regenwasser, um den Schwammstadt-Gedanken zu fördern.
Nur wenn dies nachweislich nicht möglich ist, soll eine verzögerte Ableitung in Betracht gezogen werden. Neu wurde auch die Abgrenzung zwischen öffentlicher und privater Erschliessung definiert.
Kosten von 55 Millionen Franken in 40 Jahren
Insgesamt erfordert die Umsetzung von über 80 Massnahmen in den nächsten rund 40 Jahren Investitionen von geschätzten 55 Millionen Franken, die aus den Abwassergebühren (Spezialfinanzierung) finanziert werden. Die jährlichen Investitionen werden voraussichtlich in ähnlicher Höhe wie in den vergangenen Jahren liegen.
Der aktualisierte GEP ist mit der Genehmigung durch den Regierungsrat behördenverbindlich und die einzelnen Teilprojekte werden bei Bedarf periodisch aktualisiert.