Wie die Gemeinde Bettlach informiert, haben die Experten die Untersuchung zum Absturz des Segelflugzeuges in 2020 abgeschlossen.
Segelflugzeug
Segelflugzeug - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Im Mai 2020 war ein Segelflugzeug in die Wandfluh oberhalb von Bettlach gekracht und abgestürzt. Der Pilot, ein Schweizer mit Jahrgang 1966, war mit erheblichen Verletzungen geborgen und von der Rega ins Spital geflogen worden. Jetzt hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) ihre Ergebnisse zu den Umständen des Unfalls veröffentlicht.

Demnach ergaben die beim Piloten durchgeführten forensisch-toxikologischen Analysen keine Hinweise auf eine Fremdeinwirkung durch Alkohol, Drogen, Schlaf- oder Beruhigungsmitteln. Auch fanden die Experten keine Hinweise darauf, dass der Pilot sonst gesundheitlich beeinträchtigt war.

Zudem besass der Pilot alle für den Flug notwendigen Ausweise. Auch technische Mängel am Flugzeug, die den Unfall hätten verursachen oder beeinflussen können, fand die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle keine. Und auch das Wetter hatte keinen Einfluss auf den Unfallhergang. Klar ist: Der Pilot wusste über die Stromleitung Bescheid, mit der er kollidierte.

Rekonstruktion des Unfallflugs

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle rekonstruierte den Unfallflug wie folgt: «Nach dem Klinken flog der Pilot während rund 1,5 Stunden in einem Fluggebiet entlang der südlichen Jurakrete nördlich von Grenchen. Danach flog der Pilot eine 180-Grad-Rechtskurve gegen den Hang in geringer Höhe über dem Gelände und beschleunigte dabei das Segelflugzeug auf eine Fluggeschwindigkeit von 190 Kilometer pro Stunde. Im sinkenden Geradeausflug entlang der Geländekante des Ängloch kollidierte der linke Tragflügel des Segelflugzeuges mit einer freihängenden Stromleitung.»

In der Folge stürzte das Segelflugzeug unkontrolliert ab und wurde beim Aufprall zerstört, wobei der Pilot schwer verletzt wurde.

Das Problem gemäss dem Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle ist, dass das Kollisionswarnsystem Flarm an Bord des Segelflugzeuges keine Hinderniswarnung auslöste, da die Stromleitung in der verwendeten Hindernisdatenbank nicht enthalten war. Der Notsender wurde vor dem Flug nicht scharfgeschaltet.

«Unnötiges und risikoreiches Flugmanöver»

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle weist darauf hin, dass die Untersuchung der Unfallursachen und -faktoren keine Schuldzuweisung oder Haftung sind. Sie diene lediglich dazu, Risiken und Gefahren zu erkennen, die künftig vermieden werden sollen.

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle folgert zu den Ursachen, dass der Unfall darauf zurückzuführen ist, dass der Pilot mit dem Segelflugzeug gegen das gebirgige Gelände kurvte und es nahe an diesem beschleunigte, was ein unnötiges und risikoreiches Flugmanöver darstellt. Dabei blendete er die ihm bekannte Stromleitung aus, sodass das Segelflugzeug mit ihr kollidierte. Zum Unfall beigetragen habe möglicherweise, dass die Stromleitung in der Hindernisdatenbank nicht enthalten war.

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle empfiehlt daher dem Hersteller des Kollisionswarnsystems Flarm, künftig eine Lösung anzubieten, bei der sämtliche bekannten Luftfahrthindernisse in einer Datenbank enthalten sind. In der Tat hat die Firma Flarm Technology Ltd die Stromleitung zwischen dem Bettlachberg und der Wandflue, mit der das Segelflugzeug kollidierte, in die neue Hindernisdatenbank integriert.

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