Wie die Gemeinde Waldkirch informiert, sind des Öfteren falsch geparkte Autos beobachtet worden. Deswegen werden vor den Sommerferien die Massnahmen verschärft.
Ortsschild von Waldkirch.
Ortsschild von Waldkirch. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Vermehrt stellt die Gemeinde fest, dass auf den öffentlichen Parkplätzen bei den Schulanlagen, aber auch auf dem Kronenplatz in Waldkirch Fahrzeuge über längere Zeit, meist sogar über Nacht oder über das ganze Wochenende hinweg abgestellt werden.

Die öffentlichen Parkplätze dienen nicht als Ersatz für private Abstellplätze. Diese sollen unter der Woche oder an Samstagen durch die Bürger genützt werden können, um im Dorf den Einkauf oder allgemeine Verrichtungen zu tätigen.

Das Parkreglement wird verschärft

Der Gemeinderat wird aus diesen Gründen ein Parkregime auf den öffentlichen Parkplätzen einführen. Entsprechende Signalisationen werden, ohne dabei Parkgebühren erheben zu wollen, eingeführt. Die Umsetzung soll noch vor den Sommerferien erfolgen.

Bei den Parkplätzen vor der Raiffeisenbank und bei der Postautohaltestelle in Fahrtrichtung Arnegg sind solche Signalisationen bereits seit Jahren angebracht. Diese werden durch die Kantons- und Stadtpolizei bewirtschaftet respektive kontrolliert. Es wird deshalb gebeten, darauf zu achten, an diesen Orten die Parkscheibe einzustellen und hinter die Windschutzscheibe zu legen.

Seit längerer Zeit ist das Parkieren auf öffentlichen Plätzen für viele Mitbürger zum Ärgernis geworden. Entsprechende Meldungen über abgestellte Fahrzeuge auf den öffentlichen Parkplätzen ohne Kontrollschilder, das Abstellen von Lieferwagen und Wohnmobilen über Nacht oder sogar wochenweise bis hin zum regelmässigen Abstellen von Firmenfahrzeugen nachts und übers Wochenende gehen zwischenzeitlich regelmässig bei der Gemeinde ein.

Verschiedene Fahrzeughalter wurden durch uns bereits kontaktiert und auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht. Eine Verbesserung ist leider nicht nachhaltig eingetreten, zumal die rechtlichen Grundlagen für eine Ahndung der Fehlbaren fehlen.

Falsch geparkte Fahrzeuge sind ein Hindernis

Einerseits dienen öffentliche Parkplätze nicht als private Abstellplätze, und andererseits blockieren solche Fahrzeuge die Schneeräumung im Winter und das Parkplatzangebot bei öffentlichen Anlässen während des ganzen Jahres. Weiter ist es durch das Abstellen von privaten Fahrzeugen den Bürgern nicht mehr oder nur beschränkt möglich, beim Einkauf im Dorf und weiterer Verrichtungen ihre Fahrzeuge zu parkieren.

Aufgrund dessen hat der Gemeinderat entschieden, auf den öffentlichen Parkplätzen ein Parkregime einzuführen und als erste Massnahme eine Parkzeitbeschränkung (ohne Gebührenerhebung) anordnen zu lassen. In diesem Zusammenhang laufen derzeit noch Abklärungen mit der Kantonspolizei St. Gallen, welche die Parkzeitbeschränkungen letztendlich anordnen muss.

Den verschiedenen Ansprüchen an die öffentlichen Parkplätze soll bei der Umsetzung des Parkregimes Rechnung getragen werden. Die konkrete Umsetzung wird, sobald die Grundlagen geklärt sind, über das Mitteilungsblatt sowie über die üblichen Kommunikationskanäle kommuniziert respektive publiziert.

Parkplätze Arneggerstrasse – Parkscheibe nicht vergessen

Im Bereich der Postautohaltestelle Dorf, vor der Raiffeisenbank, stehen bereits seit Jahren Signalisationstafeln, welche anzeigen, dass dort mittels Parkscheibe die Parkzeit eingestellt werden muss und maximal 60 Minuten parkiert werden darf. Die Kantons- und Stadtpolizei kontrollieren die Einhaltung dieser Anordnungen seit einigen Wochen.

Man denke bitte daran, beim Parkieren die Parkscheibe in seinem Fahrzeug zu deponieren und richtig einzustellen. So verhindert man, eine Busse zu erhalten.

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