Waldkirch passt Energiefonds-Förderung an
Ab 1. Juli 2025 werden keine Beiträge mehr für Elektroboiler-Ersatz und E-Ladestationen aus dem Energiefonds ausbezahlt – Mitnahmeeffekte sollen vermieden werde

Wie die Gemeinde Waldkirch berichtet, hat der Gemeinderat auf Antrag der Energie- und Umweltkommission eine Anpassung der Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement gutgeheissen und den angepassten Förderkatalog erlassen.
Ab dem 1. Juli 2025 wird auf die Förderung des Ersatzes von Elektroboilern und Ladestationen für Elektrofahrzeuge verzichtet.
Der finanzielle Anreiz für den Ersatz von Elektroboilern und die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge ist nicht mehr gegeben, sodass die Ausschüttung von Fördergeldern nur noch ein Mitnahmeeffekt hätte. Deshalb ist eine Anpassung des Förderkatalogs erfolgt.
Die angepasste Vollzugsverordnung kann auf der Gemeindewebsite aufgerufen und heruntergeladen werden.