Baudenkmäler im Gemeindegebiet werden dokumentiert
In Waldkirch beginnt im August 2025 die Inventarisierung der Baudenkmäler. Dies ist Teil der umfassenden Revision der Schutzverordnung aus dem Jahr 1994.

Wie die Gemeinde Waldkirch berichtet, regelt die Schutzverordnung den Schutz von wertvollen Ortsbildern, Einzelbauten und archäologischen Fundstellen und sichert bedeutende Landschaften und Naturobjekte. Die heutige Schutzverordnung stammt aus dem Jahr 1994 und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr. Letztmals wurde im Mitteilungsblatt vom 25. April 2025 berichtet, dass die Schutzverordnung total revidiert werden muss.
Für den Teil Natur und Landschaft wurde im April mit den Amphibienaufnahmen durch die suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft begonnen. Diese Arbeiten sollten bis Ende September 2025 abgeschlossen sein.
Als weiterer Schritt im Rahmen der Grundlagenerhebung erfolgt die Inventarisierung der Baudenkmäler. Dazu hat der Gemeinderat den Auftrag an das Büro für Baugeschichte erteilt.
Beginn der Aussenbesichtigungen
Im Rahmen dieser Arbeiten werden im gesamten Gemeindegebiet Aussenbesichtigungen von Gebäuden vorgenommen und diese zum Teil fotografisch dokumentiert. Die Besichtigungen beginnen im August und dauern bis Ende November.
Der gesamte Prozess für die Revision der Schutzverordnung wird sich über eine längere Zeit erstrecken. Mit der Inventarisierung der Schutzobjekte befindet sich die Gemeinde noch ganz am Anfang des Prozesses zur Revision der Schutzverordnung.
Die Gemeinde wird im Mitteilungsblatt jeweils über den aktuellen Stand des Projektes informieren. Von der Schutzverordnung betroffene Grundeigentümer werden in die Planung einbezogen, sobald erste Entwürfe vorliegen.