Kanton Glarus: Regierungsrat lehnt neuen Straftatbestand Cybermobbing ab
Der Kanton Glarus spricht sich in seiner Vernehmlassungsantwort gegen einen neuen Straftatbestand für Mobbing und Cybermobbing aus. Er warnt vor mehr Verfahren.

Es ist geplant, dass Mobbing und Cybermobbing neu als spezifischen Straftatbestand gelten sollen. In seiner Vernehmlassungsantwort spricht sich der Glarner Regierungsrat dagegen aus.
Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, bei der es um stärkere Instrumente gegen Mobbing und Cybermobbing geht. Der Regierungsrat anerkennt, dass die geltenden Strafbestimmungen nicht jede denkbare Erscheinungsform von Mobbing und Cybermobbing erfassen. Er erachtet dies jedoch nicht als hinreichenden Grund für die Einführung eines neuen Straftatbestands.
Die vorgeschlagene Bestimmung würde einen weit gefassten und in der Anwendung streitbaren Straftatbestand schaffen. Insbesondere die Abgrenzung zwischen sozial unerwünschtem Verhalten und strafwürdigem Mobbing dürfte erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die neue Strafnorm zu zusätzlichen Anzeigen und Verfahren führt und damit die bereits stark belastete Strafjustiz weiter beansprucht.
Der Regierungsrat teilt daher die Einschätzung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz und beantragt, auf die Schaffung eines neuen Straftatbestands zum Mobbing und Cybermobbing zu verzichten und die Vorlage abzulehnen.










