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Kanton Glarus: Auch Firmen und Vereine erhalten Recht auf Datenauskunft

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Der Kanton Glarus will den Datenschutz für juristische Personen neu im Verwaltungsorganisationsgesetz verankern.

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Kanton Glarus: Auch Firmen und Vereine erhalten Recht auf Datenauskunft (Symbolbild) - Keystone

Mit dem Erlass des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) hat der Kanton Glarus im Jahr 2021 den Schutz von Personendaten natürlicher Personen umfassend geregelt. Die Daten von juristischen Personen wie Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen wurden dabei bewusst ausgeklammert, um den internationalen und bundesrechtlichen Entwicklungen zu folgen. Damit öffentliche Organe Daten juristischer Personen weiterhin rechtmässig bearbeiten können, gilt eine Übergangsfrist im IDAG.

Diese läuft am 31. Dezember 2027 ab, was eine dauerhafte gesetzliche Grundlage im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) erforderlich macht.

Drohende Rechtslücke rechtzeitig verhindern Da die Daten juristischer Personen nicht demselben strengen Reglement unterstehen wie die Daten natürlicher Personen, erfolgt der Eintrag nicht im Datenschutzgesetz IDAG, sondern konsequent im RVOG, welches die Verwaltungstätigkeit strukturiert. Die Vorlage konkretisiert zugleich die grundrechtlichen Ansprüche juristischer Personen. Sie erhalten damit explizite Rechte auf Auskunft über die sie betreffenden Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Unterlassung im Falle einer unrechtmässigen Datenbearbeitung.

Praxisnaher Schutz und Vorreiterrolle des Kantons

Die neuen Bestimmungen im RVOG werden systematisch parallel zum allgemeinen Datenschutzrecht des IDAG ausgestaltet. Es wird jedoch sichergestellt, dass keine strengeren Vorgaben als für Personendaten gelten. Wichtig ist zudem, dass sich das neue Gesetz ausschliesslich auf die Arbeit öffentlicher Organe bezieht.

Private Akteure und das bestehende Unternehmensumfeld sollen keine neuen Pflichten auferlegt erhalten. Mit der konsequenten Trennung des Schutzes von natürlichen und juristischen Personen nimmt der Kanton Glarus auf kantonaler Ebene eine Vorreiterrolle ein und richtet seine Gesetzgebung optimal an die bundesrechtlichen Standards aus.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September. Die Unterlagen sind auf der Website der Staatskanzlei publiziert.

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