Kanton Glarus: Kanton entschädigt Hebammen wieder für Bereitschaftsdienst
Der Regierungsrat des Kantons Glarus legt eine Gesetzesänderung vor. Familien sollen die Kosten für Haus- und Geburtshausgeburten nicht mehr allein tragen.

Die Gesetzesänderung sieht vor, den Bereitschaftsdienst von Hebammen wieder kantonal zu entschädigen. Vorgesehen sind Pauschalbeiträge für Haus-, Beleg- und Geburtshausgeburten sowie für die Wochenbettbetreuung nach ambulanter Geburt. Mit der Vorlage setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Landrats um.
Dieser hatte am 16. Dezember 2025 die Motion «Entschädigung des Bereitschaftsdienstes von Hebammen zur Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung» von Landrätin Regula N. Keller, Ennenda, und Mitunterzeichnenden überwiesen und damit eine Gesetzesänderung verlangt. Die kantonale Entschädigung war im Rahmen des Entlastungspakets 2025+ per 1. Januar 2025 aufgehoben worden. Bis Ende 2024 leistete der Kanton Beiträge für Hausgeburten sowie für die Wochenbettbetreuung nach ambulanter Geburt.
Seither müssen die betroffenen Familien diese Kosten grundsätzlich selbst tragen.
Die Wiedereinführung der Entschädigung führt zu wiederkehrenden Mehrausgaben für den Kanton von rund 11'000 Franken pro Jahr. Entgegen dem Wortlaut der Motion soll auf eine Entschädigung für die Wochenbettbetreuung nach Spitalgeburt verzichtet werden. Eine solche Entschädigung bestand auch nach der bis Ende 2024 geltenden Regelung nicht und würde zu deutlichen Mehrkosten führen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Änderung des Gesundheitsgesetzes der Landsgemeinde zu unterbreiten und die Motion als erledigt abzuschreiben.










