Kanton Glarus: Ambulantes Zentrum wird Teil der Gesundheitsregion
Der Regierungsrat will das ambulante Zentrum am Kantonsspital Glarus in die neue Glarner Gesundheitsregion einbinden. Das Postulat gilt für ihn als erfüllt.

Am 7. April 2024 reichte die Die-Mitte-Fraktion das Postulat «Schaffung eines ambulanten Zentrums» ein. Sie fordert darin, dass der Regierungsrat unter Einbezug des Kantonsspitals Glarus (KSGL) und allfälliger weiterer Akteure im Gesundheitswesen die Einführung eines Zentrums für ambulante Behandlungen auf dem Areal des KSGL prüft. Der Regierungsrat unterstützte die Zielsetzung des Postulats bereits in seiner Stellungnahme vom 3. September 2024.
In der Folge wurden verschiedene Grundlagen erarbeitet, die es ermöglichen, das ambulante Leistungsangebot des KSGL zu präzisieren. Die Prüfung eines ambulanten Zentrums soll eng mit dem Aufbau einer Glarner Gesundheitsregion verknüpft werden.
Die strategische Leistungsüberprüfung des KSGL bestätigt den Wert einer engeren Vernetzung. Vorgeschlagen wird unter anderem, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte direkt auf dem Spitalcampus einzubinden, um Behandlungspfade besser abzustimmen. Ein ambulantes Zentrum versteht der Regierungsrat dabei nicht als isoliertes Projekt, sondern als festen Bestandteil der neuen Glarner Gesundheitsregion, die zusammen mit der Ärzteschaft und weiteren Partnern gestaltet wird.
Der Regierungsrat erachtet den Prüfauftrag des Postulats als erfüllt. Er beantragt dem Landrat, das Posultat als erledigt abzuschreiben.










