Gesetz

Förderung von erneuerbaren Energien per Gesetz in Glarus

Keystone-SDA Regional
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Glarus,

Die Glarner Regierung hat zwei Gesetzesvorlagen in die Vernehmlassung geschickt, die erneuerbare Energien besser fördern als bisher.

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Das auf der Weltklimakonferenz 2023 gesteckte Ziel, die Kapazität erneuerbarer Energien bis 2030 im Vergleich zu 2022 zu verdreifachen, werde wohl nicht erreicht. (Archivbild) - keystone

Zwei Gesetzesentwürfe, die eine verbesserte Förderung erneuerbarer Energien in Glarus zum Ziel haben, wurden von der Glarner Regierung in die Vernehmlassung geschickt.

Konkret soll erneuerbare Energie im Kanton einfacher und günstiger erhältlich sein, Bewilligungsverfahren dafür vereinfacht werden und Gebühren wegfallen.

Für diese Ziele sind Änderungen in der Bauverordnung und der Verordnung zum Energiegesetz nötig. Die Vorlagen können bis zum 19. Januar 2024 eingesehen und kommentiert werden, wie die Glarner Regierung am Freitag schrieb.

Erleichterte Baubewilligungsverfahren

Die Änderungen sehen im Detail vor, erleichterte Baubewilligungsverfahren bei Luft-Wasser-Wärmepumpen einzusetzen.

Künftig soll innerhalb der Bauzonen ein einfaches Meldeverfahren genügen. Die Verfahren können so um vier bis zu acht Wochen verkürzt werden.

Weiter sollen Betreiberinnen und Betreiber neuer Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien keine Bewilligungsgebühren mehr bezahlen müssen.

Dies betrifft Solaranlagen, fossilfrei betriebene Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen, Abwärme-Nutzungen der Kehrichtverbrennungsanlagen und die Energiegewinnung mit Wind. Die Gebühren für Wasserkraftwerke seien nicht tangiert, hiess es.

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