Kandersteg erlässt eine Planungszone im Gebiet «Spitze Stei»
Beim Erlass der Planungszone in Kandersteg wird das Gebiet «Spitze Stei» ausgeschlossen. Die Planungszone liegt bis zum 4. Februar 2022 öffentlich auf.

Wie die Gemeinde Kandersteg bekannt gibt, hat der Gemeinderat gestützt auf das Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und das Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, das Einflussgebiet «Spitze Stei» mit sofortiger Wirkung als Planungszone auszuscheiden.
Die Planungszone wird für zwei Jahre bestimmt
Die Planungszone «Spitze Stei» hat zum Ziel, dass bis zum Vorliegen einer aktualisierten Gefahrenkarte nichts unternommen wird, was die künftige Nutzungsplanung erschweren könnte. Innerhalb der Planungszone sind bauliche Massnahmen (zum Beispiel Neu und Anbauten) im Einzelfall auf mögliche Konflikte mit einer künftigen Gefahrenkarte zu prüfen.
Die Planungszone wird für die Dauer von zwei Jahren bestimmt und kann bei Bedarf um ein Jahr verlängert werden. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planungszone betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, was den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Die Gemeindeverwaltung legt die Auflageakten öffentlich auf
Die Auflageakten Planungszone «Spitze Stei» beinhalten die rechtsverbindlichen Perimeterpläne der Planungszone «Spitze Stei» mit Beschlussdatum vom 15. Dezember 2021.
Als informative und nicht rechtsverbindliche Beilage, liegt der Erläuterungsbericht Planungszone «Spitze Stei» den Auflageakten bei. Die Planungszone liegt während mindestens 30 Tagen, das heisst vom Mittwoch, 5. Januar 2022 bis Freitag, 4. Februar 2022 in der Gemeindeverwaltung sowie auf der Internetseite der Gemeinde öffentlich auf.
Die Gemeinde Kandersteg bietet den Interessierten am Mittwoch, 12. Januar 2022 und Mittwoch, 19. Januar 2022, auf Voranmeldung, eine Sprechstunde an. Termine sind von 8 Uhr bis 15 Uhr möglich.
Die Bevölkerung hat die Möglichkeit Einsprache zu erheben
Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig, oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Kandersteg zuhanden des Gemeinderates einzureichen.