Frutigen: Gemeinderat kämpft für die AHV-Stelle im Dorf
Der Kanton Bern will die AHV-Zweigstellen zentralisieren. Frutigen BE fordert in der Vernehmlassung, dass die bürgernahe Anlaufstelle erhalten bleibt.

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonalen Einführungsgesetzes zum AHV-Gesetz (EG AHVG) eröffnet. Die Revision erfolgt aufgrund neuer bundesrechtlicher Vorgaben und verfolgt unter anderem das Ziel, die AHV-Zweigstellen in der Region zu zentralisieren. Gleichzeitig sollen durch verbindliche Mindestgrössen der AHV-Zweigstellen, höhere Anforderungen an das Fachpersonal und regionale Zusammenschlüsse die Fachkompetenz, Qualität und Effizienz gestärkt werden.
Dem Gemeinderat ist es dabei ein zentrales Anliegen, dass die bewährten AHV-Zweigstellen der Gemeinden weiterhin eine wichtige und bürgernahe Anlaufstelle für die Bevölkerung bleiben. Dies hat der Gemeinderat mit seiner Stellungnahme in der nun laufenden Vernehmlassung dem Regierungsrat mitgeteilt.










