Frutigen

    Frutigen BE: Deutliches Ja zu den Sport- und Freizeitanlagen

    In Frutigen BE haben die Stimmberechtigten am 27. September 2026 der Änderung der ZPP Nr. 4 zugestimmt – mit 1763 Ja- zu 612 Nein-Stimmen.

    Frutigen BE
    Das Dorfschild Frutigen (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Die Stimmberechtigten von Frutigen haben an der Urnenabstimmung vom 27. September 2026 der Vorlage zur 4. nachträglichen Änderung der ZPP Nr. 4 «Sport- und Freizeitanlagen Frutigen» mit Änderung des Baureglements und des Bauzonenplans zugestimmt. Die Vorlage wurde mit 1'763 JA- zu 612 NEIN-Stimmen deutlich angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 46.9%.

    Der Gemeinderat nimmt das deutliche Abstimmungsergebnis mit grosser Freude zur Kenntnis und bedankt sich bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für das entgegengebrachte Vertrauen. Mit dem klaren Volksentscheid wird die Grundlage geschaffen, die Weiterentwicklung der Sport- und Freizeitanlagen beim Frutigresort planerisch und rechtlich sicherzustellen. Die nun verabschiedeten Anpassungen des Baureglements und des Bauzonenplans ermöglichen eine zeitgemässe und bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Areals und tragen dazu bei, die Attraktivität des Sport-, Freizeit- und Tourismusangebotes in Frutigen langfristig zu stärken.

    Der Gemeinderat wird nun die weiteren Schritte zur Umsetzung der beschlossenen Planung in Angriff nehmen und die Arbeiten in Zusammenarbeit mit den beteiligten Partnern weiterführen.

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