Adelboden

Adelboden: Überbauungsordnung für Erlebnisbad gutgeheissen

Wie die Gemeinde Adelboden schreibt, wurde an der Gemeindeversammlung vom 29. April 2022 die Überbauungsordnung für das Erlebnisbad Adler-Areal behandelt.

Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung (Symbolbild). -

Dieses Thema Überbauungsordnung für das Erlebnisbad Adler-Areal war das Kerntraktanden der ordentlichen Frühjahrsgemeindeversammlung vom Freitag, 29. April 2022. Es wurde intensiv über die Pro- und Contra-Argumente diskutiert. Vor allem der Verlust von zwei Tennisplätzen für den Tennisclub an diesem Standort stand im Zentrum.

Auf den Antrag für eine geheime Abstimmung fielen lediglich 33 Stimmen, 73 wären nötig gewesen (1/5 der anwesenden Stimmberechtigten). Schlussendlich obsiegte der Antrag des Gemeinderates in der offenen Abstimmung mit 159 zu 136 Stimmen für folgenden Beschluss: Die Überbauungsordnung Nummer 66 «Bad» wird von der Gemeindeversammlung gutgeheissen und zur Genehmigung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern verabschiedet.

Für die Gewährung eines Baurechts seitens der Einwohnergemeinde an die Betreiberin des Erlebnisbades muss ab einem Betrag von 100'000 Franken respektive 20'000 Franken jährlich wiederkehrend die Gemeindeversammlung darüber entscheiden.

Weiter muss die Gemeinde für die Kosten zur Realisierung des Dorfplatzes aufkommen, und diese Ausgabe steht im Zusammenhang mit der Gewährung des Baurechts. Deshalb müssen diese beiden «Ausgaben» zusammengerechnet werden und sind als Gesamtausgabe gemäss Artikel 102 Gemeindeverordnung zu beschliessen. Dieser Beschluss kann voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 25. November 2022 gefasst werden.

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