Wie die Gemeinde Herznach-Ueken mitteilt, wurden bei der Gemeindeversammlung die Gemeindeordnung und das Entsorgungsreglement wie auch vieles mehr genehmigt.
Der Vorplatz der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken.
Der Vorplatz der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Ortsbürgergemeindeversammlung der Fusionsgemeinde Herznach-Ueken hat das Budget 2023 der Ortsbürgergemeinde genehmigt.

Die Einwohnergemeindeversammlung der Fusionsgemeinde Herznach-Ueken hat die Gemeindeordnung und das Entsorgungsreglement einschliesslich Entsorgungsgebühren ab 2023 genehmigt.

Das Gebührenreglement zu den Bau- und Nutzungsordnungen (BNO) mit Baugebühren ab 2023 wurde genehmigt und das Erschliessungsfinanzierungsreglement mit Anschluss- und Verbrauchsgebühren (Wasser, Abwasser) ab 2023 rückgewiesen.

Die Einwohnergemeindeversammlung hat die Gemeinderatshonorare ab 2023, das Budget 2023 mit Steuerfuss 110 Prozent und das Personalreglement genehmigt.

Publikation der Beschlüsse im amtlichen Mitteilungsblatt

Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses einer Abstimmung eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen.

Als amtliche Veröffentlichung gilt die Publikation der Beschlüsse im amtlichen Mitteilungsblatt («Neue Fricktaler Zeitung»).

Die Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum

Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum mit Ausnahme des Beschlusses über die Rückweisung des Erschliessungsfinanzierungsreglements.

Das fakultative Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten während der Referendumsfrist vom 25. November bis 26. Dezember 2022 ergriffen werden.

Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.

Vor Beginn der Unterschriftensammlung wird empfohlen, die Formulierung des Referendumsbegehrens durch die Gemeindekanzlei prüfen zu lassen.

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