Der freiburgische Grosse Rat hat am Dienstag eine Revision des 20-jährigen Gesetzes über das Staatspersonal verabschiedet. Das Arbeiten von zu Hause aus wird darin verankert, ebenso das Prinzip des lebenslangen Lernens.
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Eine Frau arbeitet in ihrer Wohnung vor einem Computer an einem Stehtisch.(Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Weitere Neuerungen sind die Verkürzung der Probezeit von zwölf auf sechs Monate für zeitlich unbeschränkte Arbeitsverträge.

Der Mutterschaftsurlaub beträgt künftig sechzehn Wochen, also zwei mehr als auf Bundesebene. Der Vaterschaftsurlaub wird von heute fünf auf fünfzehn Tage ausgeweitet. Ein Adoptionsurlaub wird ins Gesetz aufgenommen.

Wie Staatsrat Georges Godel am Dienstag im freiburgischen Grossen Rat sagte, verfolgt der Kanton Freiburg mit der Revision auch das Ziel, eine neue «Unternehmenskultur» zu schaffen. So soll sich das Freiburger Staatspersonal künftig vermehrt auf den Service public ausrichten.

20'000 Personen betrifft das revidierte Gesetz. Für 55-jährige und ältere Angestellte gilt eine Besitzstandsgarantie.

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