Wie die Stadt Frauenfeld mitteilt, finden am Sonntag, 12. März 2023, die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden von 2023 bis 2027 statt.
Aussicht über Stein am Rhein.
Aussicht über Stein am Rhein. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Am Sonntag, 12. März 2023, finden in Frauenfeld die Gesamterneuerungswahlen für das Stadtpräsidium, die vier Mitglieder des Stadtrates und die Rechnungsprüfungskommission (RPK) statt.

Am Sonntag, 23. April 2023, werden die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates und ein allfälliger zweiter Wahlgang der Stadtratswahlen durchgeführt.

Den Ablauf dieser Wahlen regeln das Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) sowie die entsprechende Verordnung des Regierungsrates.

Organisatorische Kernpunkte dieser Gesetzesgrundlage sind unter anderem die Festsetzung der Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge und die Erklärungen über Listenverbindungen bei Proporzwahlen.

Die Wegleitung ist ab sofort online abrufbar

Die Stadt Frauenfeld hat sämtliche Termine und formellen Anforderungen, die zum Einreichen einer Kandidatur für eines dieser Ämter erfüllt sein müssen, in einer übersichtlichen Wegleitung zusammengefasst.

Diese ist ab sofort auf der Webseite der Stadt Frauenfeld abrufbar. Ebenfalls online verfügbar sind die entsprechenden Formulare, die gemäss der Wegleitung für eine Teilnahme an den Wahlen bei der Stadtkanzlei eingereicht werden müssen.

Beides, Wegleitung und die Formulare können auch in Papierform bei der Stadtkanzlei Frauenfeld bestellt werden.

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