Frauenfeld

Polizei soll Handys anschauen und Hotelzimmer durchsuchen dürfen

Die Thurgauer Polizei soll mehr Kompetenzen erhalten, um Straftaten zu verhindern.

Thurgau Grosser Rat
Blick in den Saal des Grossen Rates des Kantons Thurgau im Rathaus Weinfelden TG. (Archivbild) - Keystone

Der Grosse Rat sprach sich am Mittwoch, 3. Mai 2023, dafür aus, dass die Polizei präventiv Restaurants, Hotels und Erotikbetriebe durchsuchen darf, um Menschenhandel oder schwere Drogendelikte zu verhindern.

Der Rat hiess in erster Lesung eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes nach längerer Diskussion deutlich gut. Ein Streichungsantrag der FDP-Fraktion wurde mit 94 zu 25 Stimmen abgeschmettert.

Auch ein Kompromissvorschlag für höhere Hürden bei der Durchsuchung von Hotels und Restaurants war chancenlos.

Die FDP-Fraktion sah in der präventiven Durchsuchungs-Kompetenz einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre.

Es gehe darum, Menschenhandel zu verhindern

So könnte die Polizei ohne jeglichen Hinweis sämtliche Räume in Hotels oder Restaurants durchsuchen, kritisierte Michèle Strähl (Frauenfeld). Der Streichungsantrag der FDP erhielt aber kaum Unterstützung.

Im Gegenteil: Karin Bétrisey (Grüne, Kesswil) machte sich für den Durchsuchungsparagraphen stark.

Es gehe darum, Menschenhandel zu verhindern und rechtlose Menschen zu schützen, sagte sie. Auch die Fraktion von Mitte-EVP argumentierte ähnlich.

Regierungsrätin Cornelia Komposch als Vorsteherin des Departements Justiz und Sicherheit bat ebenfalls um Zustimmung zum umstrittenen Paragrafen.

Ein «Zeichen an das Milieu»

Es brauch diesen zur Prävention und Gefahrenabwehr. Nur so liessen sich bestimmte Straftaten erkennen. Komposch sprach von einem «Zeichen an das Milieu».

Knapp angenommen wurde im Rat auch eine Bestimmung, wonach die Polizei in Anwesenheit der betroffenen Personen Handys und andere elektronische Geräte anschauen kann.

Interessant für die Polizei könnten zum Beispiel Fotos auf den Handys oder geführte Telefonate sein. Auch dagegen wehrte sich die FDP.

Die Bestimmung wurde knapp angenommen

«Herzlich willkommen im Schnüffelstaat», empörte sich Michèle Strähl.

Die Regierung hatte den Paragraphen ursprünglich im Polizeigesetz vorgesehen, ihn dann aber wegen Kritik wieder gestrichen.

Der Grosse Rat nahm die Bestimmung auf Antrag der SVP mit 62 zu 56 Stimmen knapp wieder ins Gesetz auf.

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