Frauenfeld

Mit Neophytensack gegen Sommerflieder aktiv werden

Nau.ch Lokal
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Frauenfeld,

Die Stadt Frauenfeld ruft zur Entfernung und fachgerechten Entsorgung der blühenden Sommerflieder-Blüten auf, um einheimische Pflanzen zu schützen.

Sommerflieder Bundesrat Verbot
Sommerflieder Bundesrat Verbot - Nau.ch / Matthias Bärlocher

Vielerorts steht der Sommerflieder in voller Blüte, schreibt die Stadt Frauenfeld. Der Strauch verdrängt jedoch einheimische Arten und darf darum seit Herbst 2024 nicht mehr verkauft oder gepflanzt werden. Blütenstände und Samen der Pflanze sollten jetzt mit dem Neophytensack entsorgt werden.

Der Sommerflieder – auch Schmetterlingsflieder genannt – blüht im Hochsommer in auffälligem violett (manchmal auch weiss, rosa, lila bis zu blau). Da er im Gegensatz zu den heimischen Fliederarten bis in den Spätsommer blüht, wird er gerne von Schmetterlingen besucht. Deren Raupen bietet er jedoch kaum Nahrung.

Ausserdem breitet sich der Sommerflieder unkontrolliert aus, konkurriert einheimische Arten und bedroht somit wertvolle Lebensräume. Um eine weitere Verbreitung zu verhindern, sollte der Sommerflieder nach der Blüte und vor der Samenreife geschnitten oder ganz entfernt werden. Wer die Pflanze vollständig bekämpfen möchte, reisst sie bei feuchtem Boden mitsamt den Wurzeln aus.

Rasante Ausbreitung durch Millionen Samen

Ein einzelner Sommerfliederstrauch kann jährlich bis zu drei Millionen Samen produzieren. Die winzigen Flugsamen werden durch den Wind über weite Strecken verbreitet und können bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben.

Deshalb ist eine frühzeitige und konsequente Bekämpfung entscheidend. Entfernte Blütenstände und Samen gehören in den Neophytensack, das übrige Pflanzenmaterial kann über die Grünabfuhr entsorgt werden.

Nach der Entfernung sollte die Fläche regelmässig auf neue Keimlinge kontrolliert werden. Bei grösseren Beständen oder schwer zugänglichen Flächen lohnt sich eine Beratung durch die Neobiota-Ansprechperson der Gemeinde.

Alternativen für Schmetterlinge

Seit dem 1. September 2024 unterliegt der Sommerflieder dem Inverkehrbringungsverbot und darf somit gemäss Freisetzungsverordnung nicht mehr verkauft, gezüchtet, verschenkt oder neu gepflanzt werden.

Um Schmetterlingen und ihren Raupen trotzdem ein Nahrungsangebot im eigenen Garten zu bieten, können folgende einheimische Pflanzen eine Alternative sein: Schwarzer Holunder, Gemeines Pfaffenhütchen, Blut-Weiderich, Gewöhnlicher Dost.

Gemeinsame Anstrengungen

Um die Weiterverbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu bremsen, ist neben der Bekämpfung die fachgerechte Entsorgung zentral. Um diese zu erleichtern, steht den Einwohnerinnen und Einwohnern Frauenfelds der Neophytensack zur Verfügung.

Der transparente 60-Liter-Sack kann beim Amt für Hochbau und Stadtplanung an der Schlossmühlestrasse im ersten Obergeschoss kostenlos bezogen und gefüllt beim RAZ an der Juchstrasse entsorgt werden.

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