Wer im Kanton Uri Dividenden erzielt, soll diesen Gewinn künftig mit 60% versteuern müssen. Der Landrat ist am Mittwoch bei der Teilrevision des Steuergesetzes in dieser Frage der Regierung gefolgt.
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Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay

Zur Umsetzung der mittlerweile gutgeheissenen Bundesvorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) unterzieht Uri das Gesetz über die direkten Steuern im Kanton einer Teilrevision. Diese hat das Parlament in erster Lesung beraten.

Der privilegierte Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften wird abgeschafft. Um die Betroffenen trotzdem im Kanton zu halten, senkt Uri den gesamten Gewinnsteuersatz auf Kantons- und Gemeindeebene von derzeit nominal 9,4 Prozent auf 6,2 Prozent.

Mit einer derart starken Gewinnsteuersenkung, mahnte die SP, positioniere sich der Kanton unter den aggressivsten Treibern des Steuerwettbewerbs. Doch weder einen Verzicht auf die Senkung noch eine weniger starke Reduktion fand im Rat eine Mehrheit.

Zwischen 50 und 70 Prozent

Zur Gegenfinanzierung werden Dividenden neu mit 60 Prozent teilbesteuert. Ursprünglich hatte die Regierung vorgesehen, den Satz von derzeit 40 auf 70 Prozent anzuheben. Nach Kritik aus Wirtschaft und Politik schlug der Regierungsrat schliesslich 60 Prozent vor.

Die SP forderte im Rat, die ursprünglich angedachte Erhöhung sei beizubehalten. Von der Vorlage würden in Uri nämlich vor allem die Aktiengesellschaften und Aktionäre profitieren. Weniger Einnahmen bedeuten mehr Spardruck. Zudem gelte es auch, das Ressourcenpotenzial auszuschöpfen, um im Finanzausgleich nicht benachteiligt zu werden. Der Antrag wurde mit 15 zu 42 Stimmen abgelehnt.

Mit 32 gegen 25 Stimmen verworfen wurde auch ein Minderheitsantrag aus der Finanzkommission des Landrates, wonach der Satz bloss auf 50 Prozent hätte erhöht werden sollen. FDP und SVP sagten, den KMU, von denen es viele gebe im Kanton Uri, würde mit der tieferen Dividendenbesteuerung das Leben erleichtert, zudem helfe es bei Neuansiedlungen.

«Fuder nicht überladen»

Die CVP war in der Frage gespalten. Für den Kompromiss der Regierung spreche, dass die Dividendenbesteuerung einen kleinen Teil der Bevölkerung betreffe und man nicht neue Privilegien schaffen solle, wenn es darum gehe, solche abzuschaffen.

Finanzdirektor Urs Janett wies denn auch auf den hohen Stellenwert der Steuergerechtigkeit hin. Er warnte davor, auch hinsichtlich der Volksabstimmung im Herbst, das Fuder bei der Dividendenbesteuerung zu überladen und unter die 60 Prozent zu gehen. Mit dem Vorschlag der Regierung sinke die Gesamtsteuerbelastung im Kanton leicht von heute 15,5 auf 15,3 Prozent.

Die Einwohnergemeinden erhalten zudem die Möglichkeit, den Kapitalsteuersatz von neu höchstens 4,0 Promille festzulegen. Damit könnten sie Steuermindererträge ausgleichen. Heute beträgt der Maximalsatz 2,4 Promille.

Die Revision führt beim Kanton während der Übergangsjahre jährlich zu Mehrerträgen von rund 731'000 Franken und ab der Steuerperiode 2025 von rund 1,6 Millionen Franken.

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