Wie die Gemeinde Domleschg berichtet, sind sämtliche Bepflanzungen an öffentlichen Strassen und Wegen bis Ende Oktober 2022 zurückzuschneiden.
Kulturlandschaft Domleschg-
Kulturlandschaft Domleschg- - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde Domleschg möchte sämtliche Einwohner auf den Artikel 18 des Polizeigesetzes hinweisen, in dem festgehalten ist, dass Bepflanzungen an öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden sind.

Die Eigentümer werden gebeten, die Arbeiten bis Ende Oktober 2022 vorzunehmen. Der Werkdienst wird im November 2022 sämtliche nicht zurückgeschnittenen Bepflanzungen zurückschneiden und dem Eigentümer in Rechnung stellen.

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