Wie die Gemeinde Domleschg mitteilt, liegt der Genehmigungsbeschluss Ortsplanung Quadrella Paspels im Bauamt der Gemeinde zur Einsicht auf.
Das Gemeindehaus in Domleschg.
Das Gemeindehaus in Domleschg. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 20. September 2022 mit Protokoll Nummer 744 in Anwendung von Artikel 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Domleschg an der Gemeindeversammlung vom 24. Februar 2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung mit Anordnungen, Anweisungen und einem Hinweis genehmigt.

Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss (RB) liegen im Bauamt der Gemeinde Domleschg auf und können nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden.

Gegen die im RB enthaltenen Anordnungen und Anweisungen kann innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum gestützt auf Artikel 102 Absatz eins KRG und nach Massgabe des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Verwaltungsgericht Graubünden Beschwerde erhoben werden.

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