Lantsch-Lenz: Teilrevision Gesetz über die Wildruhezonen
Wie die Gemeinde Lantsch-Lenz berichtet, wurde die Teilrevision des Gesetzes über die Wildruhezonen von allen anwesenden Stimmberechtigten genehmigt.

Als Massnahme aus dem Nutzungslenkungskonzept wurde vorgeschlagen, im Gebiet Gôt la Tgoma-Bual eine Wildruhezone auszuscheiden.
Die Schutzzeit gilt vom 20. Dezember bis 20. Mai.
Die Wildruhezone darf ausschliesslich auf den festgelegten Wegen/Routen wie Winterwanderweg, Wanderweg und Langlaufloipe betreten werden.
Hunde sind an der Leine zu führen. Die Teilrevision des Gesetzes über die Wildruhezonen wurde mit 29 Ja-Stimmen von allen anwesenden Stimmberechtigten genehmigt.