Wie die Gemeinde Lantsch-Lenz informiert, ist das Abfeuern von Feuerwerken nur bis 1. Januar 2022 um 1 Uhr erlaubt.
Feuerwerk
Feuerwerk im Nachthimmel. (Archivbild) - Pixabay
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Feuerwerke sind grundsätzlich erlaubt, auch in der Gemeinde Lantsch-Lenz, jedoch zeitlich bis 1. Januar 2022 um 1 Uhr begrenzt. Ferner ist das Abfeuern von Feuerwerken auf dem Eis- und Sportplatz Gôt pintg sowie auf dem Aussenplatz des Schulhauses verboten.

Die durch Feuerwerke entstehenden Schäden am Eisfeld, Kunstrasen, bzw. Kunstbelag könnten nur mit grossem Aufwand behoben werden. Damit beim Abbrennen von Feuerwerken keine unnötigen Gefahren entstehen, bittet die Gemeinde ein paar Dinge zu beachten.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Personen ist verboten. Halten Sie genügend Sicherheitsabstand zu Gebäuden, nicht von Balkonen aus abfeuern, und Wäldern, je nach Grösse des Feuerwerkkörpers 40 bis 200 Meter.

Gebäude können geschützt werden, indem Fenster und Dachlukarnen ´geschlossen werden. Die Weisungen des Gemeindevorstands sind zu befolgen. Der Gemeindevorstand appelliert jedoch an Sie alle, auf Tier und Umwelt Rücksicht zu nehmen und empfiehlt, auf ein Feuerwerk zu verzichten.

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