Aargau passt das öffentliche Beschaffungswesen nun auch definitiv den anderen Kantonen und dem Bund an. Der Grosse Rat hat sich für den Beitritt ausgesprochen.
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Kanton Aargau. (Symbolbild) - keystone
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Der Kanton Aargau passt das öffentliche Beschaffungswesen endgültig den anderen Kantonen und dem Bund an. Der Grosse Rat hat sich am Dienstag ohne Gegenstimme für den Beitritt zu einer entsprechenden interkantonalen Vereinbarung ausgesprochen.

Regelungskonzepte werden beibehalten

Mit dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) wird deren Inhalt integral anerkannt. Bewährte Regelungskonzepte bleiben gemäss Regierungsrat mit der Vereinbarung beibehalten.

Für die Kantone gebe es materiell wenige Änderungen. So werde die Rechtsmittelfrist auf 20 Tage verlängert, hiess es. Der Schwellenwert für die freihändige Vergabe - also ohne Ausschreibung - wird von 100'000 Franken auf 150'000 Franken erhöht.

Beitritt zur IVöB

Mit dem Beitritt zur IVöB wird künftig nicht mehr das «wirtschaftlich günstigste» Angebot den Zuschlag erhalten, sondern das «vorteilhafteste Angebot». Damit will der Regierungsrat deutlich machen, dass die Qualität und die weitere Zuschlagskriterien im Verhältnis zum Preis mehr Gewicht erhalten.

Neben dem Preiskriterium müssen also stets auch zweckmässige Qualitätskriterien festgelegt werden. Dies hat der Kanton für seine Arbeitsvergaben bereits praktiziert, wie der Regierungsrat erläuterte.

Lieferketten im Ausland

Diese Bestimmung steht nun im ebenfalls gutgeheissenen kantonalen Dekret, das auf der Vereinbarung fusst. Damit können die Lieferketten im Ausland kontrolliert werden. Der Grosse Rat beschloss das auf Antrag der Bürgerlichen mit 96 zu 37 Stimmen. Die GLP sprach von «Heimatschutzparagrafen».

Mit 100 zu 36 Stimmen entschied das Parlament ferner , dass auch die Aargauische Pensionskasse (APK) dem Dekret unterstellt wird.

Während sich FDP, SP, die Grünen, GLP und EVP für den Beitritt aussprachen: Meldeten Die Mitte und die SVP zusätzliche Anliegen an. Die Wirtschaft bestehe im Aargau nicht nur aus der Baubranche, hiess es bei der SVP. Daher müssten die in der Vereinbarung verankerten Zuschlagskriterien vom Kanton geändert werden können.

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