Die Aargauer Gemeinden sollen an den Bau und Unterhalt der Innerortsstrecken von Kantonsstrassen künftig deutlich weniger bezahlen. Der Grosse Rat hat am Dienstag das entsprechende Strassengesetz gutgeheissen. Die Gemeinden können rund 13,8 Millionen Franken pro Jahr sparen.
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Eine Strasse. - Pixabay
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Nach erster Lesung stimmte das Parlament in Spreitenbach AG der Gesetzesrevision mit 129 Stimmen zu 1 Stimme zu. Der Kostenanteil der Gemeinden wird auf einheitlich 35 Prozent festgesetzt. Nach geltendem Recht leisten die Gemeinden an den Bau und Unterhalt der Innerortsstrecken der Kantonsstrassen Beiträge zwischen 20 und 60 Prozent. Die Beiträge sind seit 1971 von durchschnittlich 36,6 auf heute 48,3 Prozent angestiegen.

Der Grund für den Anstieg war der Umstand, dass die Berechnungsformel der Beiträge auf der Finanzkraft der Gemeinden basiert. Das Parlament folgte dem Vorschlag des Regierungsrats, die Gemeindebeiträge wieder auf das Niveau von 1971 zurückzusetzen und den Beitragssatz einheitlich auf 35 Prozent festzulegen.

Dies sei für den Kanton tragbar, weil die Agglomerationsbeiträge des Bundes die Ausfälle zunächst teilweise und später vollständig auffangen würden. Die Finanzierung der Kantonsstrassen-Infrastruktur sei damit langfristig sichergestellt, heisst es in der Botschaft weiter.

Mit Blick auf die zweite Lesung des Gesetzes muss der Regierungsrat prüfen, ob für Velorouten im Ausserortsbereich, die nicht Bestandteil von Gemeindestrassen sind, der Kanton den Unterhalt übernimmt. Damit soll verhindert werden, dass Gemeinden den Unterhalt von Velorouten finanzieren müssen, zu denen sie keinen richtigen Zugang haben.

Der Grosse Rat diskutierte darüber, ob künftig das Eigentum an der Strassenbeleuchtung entlang von Kantonsstrassen an den Kanton übergehen soll oder nicht. Die FDP stemmte sich gegen diese Absicht. Niemand habe diese Eigentumsübergabe gefordert. Es sei jedoch verlangt worden, dass sich der Kanton an den Kosten beteilige.

Die FDP forderte, dass das Kanton die Frage mit konkreten Zahlen prüft, damit das Parlament entscheiden könne. Es gehe um eine staatliche Enteignung von Gemeindewerken und Gemeinden. Der Antrag wurde mit 123 zu 4 Stimmen angenommen.

Die Mitte machte sich dafür stark, dass der Kanton die Strassenbeleuchtung übernimmt und künftig alles bezahlt. Eine Entschädigung an die Gemeinden wegen der Eigentumsübergabe solle geprüft werden. Diesen Antrag hiess das Parlament mit 103 zu 24 Stimmen gut.

Baudirektor und Landammann Stephan Attiger (FDP) erklärte sich bereit, die Sache mit Blick auf die zweite Lesung des Gesetzes zu prüfen.

Der Grosse Rat hatte zuletzt 2010 die zu Ende beratene Revision des Strassengesetzes in der Schlussabstimmung versenkt. Die Vorlage scheiterte damals an einer unheiligen Allianz von SVP, SP und Grünen.

Das Parlament lehnte es auch ab, das vom Regierungsrat vorgelegte Gesetz über die Motorfahrzeugsteuern zu beraten. Aus diesem Grund wurde die Vorlage aufgeteilt: Es gibt ein Gesetz über das kantonale Strassenwesen und ein Gesetz über die Motorfahrzeugsteuern.

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