Feuerwerk

Feuerwerk bleibt das ganze Jahr über verboten

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Prättigau,

In Davos sind Feuerwerkskörper und Himmelslaternen verboten, auch am 1. August. Erlaubt sind lärmfreie Alternativen wie Tischfeuerwerke oder Lichtshows.

Ausblick über Davos.
Ausblick über Davos. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Davos berichtet, hat vor über vier Jahren die Stimmbevölkerung mit grosser Mehrheit einem ganzjährigen Feuerwerksverbot zugestimmt. Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wie auch das Steigenlassen von Himmelslaternen.

Das Verbot gilt auch am Nationalfeiertag am ersten August. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit einer Strafe von bis zu 5000 Franken gebüsst. Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sind Hotelbetreibende und Ferienwohnungsvermietende aufgefordert, ihre Gäste über das Feuerwerksverbot zu informieren.

Soweit kein Lärm produziert wird, sind Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln oder Höhenfeuer erlaubt. Auch lärmfreie Feuer-, Laser- oder Lichtshows sind zulässig.

Kommentare

User #3411 (nicht angemeldet)

Endlich, viele Menschen und Tiere werden froh sein darüber. Diese blöde Knallerei ist absolut unnötig und verschmutzt die Luft. Wäre froh wenn das bei uns im Aargau auch kommen würde. Hier hat es viele welche in den Quartieren die Bewohner damit belästigen, Tiere erschrecken und dann noch den Müll liegen lassen! Und jedes Mal die Angst dass es plötzlich irgendwo brennt.

User #4587 (nicht angemeldet)

Wenigstens mal eine Gemeinde die was durchsetzt, und nicht Jahrelang umhereiert und nicht weiss wie das umsetzen kann.

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