Feuerwerk nur zum Nationalfeiertag erlaubt
Die Gemeinde Küttigen erlaubt Feuerwerk nur an den offiziellen Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag. An anderen Tagen ist eine Bewilligung nötig.

Wie die Gemeinde Küttigen berichtet, ist das Abbrennen von Feuerwerksgegenständen ohne besondere Bewilligung nur anlässlich der allgemeinen Festlichkeiten am 31. Juli und 1. August gestattet. Dabei sind alle gebotenen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten und es ist gebührend Rücksicht zu nehmen.
Das Abbrennen von Feuerwerksgegenständen vor und nach den vorerwähnten Daten benötigt eine gemeinderätliche Ausnahmebewilligung.