Feiern ohne Ärger: Feuerwerk nur an offiziellen Plätzen
Die Gemeinde Pratteln bittet, Feuerwerk nur am 31. Juli und 1. August und ausschliesslich an offiziellen Plätzen zu zünden – der Umwelt und Anwohnenden zuliebe.

In den vergangenen Jahren hat die Menge an Feuerwerkskörpern deutlich zugenommen, berichtet die Gemeinde Pratteln. Leider beginnen die Knallerei und das Abbrennen von Feuerwerk oft schon Tage vor dem eigentlichen Feiertag, was viele Anwohnerinnen und Anwohner erheblich stört.
Auch Tiere leiden stark unter dem Lärm. Um den Feierlichkeiten einen geordneten Ablauf zu geben, stellt die Gemeinde auch dieses Jahr wieder offizielle Abschussplätze beim Längischulhaus, auf der Hexmatt und auf dem Parkplatz beim Kultur- und Sportzentrum zur Verfügung.
Die Gemeinde bittet dringend, ausschliesslich diese Plätze zu nutzen und den Abfall in den dafür vorgesehenen Fässern zu entsorgen. So kann die Bevölkerung dazu beitragen, die Umgebung sauber und sicher zu halten.
Feuerwerk nur am 31. Juli und 1. August erlaubt
Die Gemeinde Pratteln weist zudem mit Nachdruck darauf hin, dass gemäss Polizeireglement § 17 das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ausschliesslich am 31. Juli und 1. August erlaubt ist. An allen anderen Tagen ist dies verboten. Die Polizei ist befugt, bei Verstössen gegen diese Regelung Bussen auszusprechen.