Regierung schafft Anreize für Fahrende in Graubünden
Die Regierung möchte allfällige Sozialhilfe für Fahrende auf alle Gemeinden verteilen, damit für die Regionen mit einem Standplatz keine Nachteile entstehen.

Die Regierung des Kantons Graubünden strebt an, mögliche Sozialhilfeleistungen für Fahrende auf alle Gemeinden zu verteilen, um sicherzustellen, dass Regionen mit Standplätzen keine Nachteile erfahren.
Dafür eröffnete sie am Donnerstag eine Vernehmlassung für eine Teilrevision des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger.
Es sei der Regierung ein Anliegen, dass Schweizerinnen und Schweizer mit fahrender Lebensweise ihre Tradition und Kultur bewahren können, hiess es in einem Communiqué am Donnerstag. Dafür brauche es jedoch genügend Halte- und Standplätze im Kanton.
Damit Gemeinden, die über einen solchen Standplatz verfügen, nicht alleine allfällige Sozialhilfekosten der temporär Wohnhaften tragen müssten, will die Regierung diese nun auf alle Gemeinden verteilen.
Mit dem Entwurf für die Verteilung der Sozialhilfekosten Fahrender wurde auch gleich eine Regelung über die Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen in die Vernehmlassung geschickt.
Bezogene Sozialgelder sollen bei Änderung zurückgezahlt e
Mit dieser Teilrevision sollen bezogene Sozialgelder zurückgezahlt werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse der Betroffenen erheblich verbessern, oder sie plötzlich zu Vermögen kommen.
Eine Ausnahme bilden jungen Erwachsene, die während ihrer Erstausbildung bedürftig werden. Auch Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit beruflicher und sozialer Integration oder einer Behinderung müssen nicht rückerstattet werden.
Beide Vernehmlassungen dauern bis am 6. März 2024.