Bündner Regierung eröffnet Vernehmlassung zu Stimmrechtsalter 16
Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zur Einführung des Stimmrechtsalters 16 gestartet – dafür braucht es eine Verfassungsänderung.

Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Vernehmlassung zur Einführung des Stimmrechtsalters 16 eröffnet. Für die Umsetzung ist eine Änderung der Kantonsverfassung notwendig.
Im Kanton Graubünden soll das Stimmrechtsalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten erläuternden Bericht zur Vernehmlassung hervorgeht. Die Änderung betrifft nur das aktive Stimm- und Wahlrecht. Stimmberechtigte unter 18 Jahren könnten demnach zwar wählen und abstimmen, aber noch nicht in ein Amt gewählt werden.
Verfassungsänderungen für neues Wahlalter
Die Einführung des Stimmrechtsalters 16 erfordert eine Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte. Den Anstoss dazu gab ein Auftrag des Grossen Rates, der im Februar 2022 mit deutlichem Mehr überwiesen wurde.
Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 6. August. Für die Umsetzung der Vorlage wäre aufgrund der Verfassungsänderung zwingend eine Volksabstimmung notwendig.
Vergleich mit anderen Kantonen
Die Senkung des Stimmrechtsalters war und ist auch in anderen Kantonen ein Thema. Einzig der Kanton Glarus hat das Stimmrechtsalter 16 bereits eingeführt. In vielen anderen Kantonen wurde die Änderung abgelehnt. In den Kantonen Basel-Stadt, Tessin und Appenzell Ausserrhoden sind entsprechende Vorlagen hängig.