Jugendförderungsgesetz entlastet Sportvereine

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Die Stadt Chur hat ihr Jugendförderungsgesetz aktualisiert. Sportvereine profitieren von höheren Beiträgen und weniger administrativem Aufwand.

Sportplatz Chur.
Sportplatz Chur. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Chur mitteilt, hat sie ihr Jugendförderungsgesetz aktualisiert. Damit werden mehr Beiträge ausgerichtet und die Sportvereine administrativ entlastet.

Mit der Gesetzesanpassung wurde die Berechnung der finanziellen Unterstützung für die Sportvereine überarbeitet. Die Jugendsportförderung ist jetzt einfacher, transparenter und konsequent an tatsächlich erbrachten Trainingsleistungen gekoppelt.

Gleichzeitig wurden die Mittel erhöht – ein klares Signal zugunsten der Nachwuchsförderung und des freiwilligen Engagements in den Sportvereinen.

Einfachere Förderung für Vereine

Die neue Förderlogik entlastet die Vereine administrativ, stärkt die Planungssicherheit und sorgt dafür, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche regelmässig Zugang zu Sportangeboten haben.

Die Neuerungen im Gesetz zur Jugendförderung sind seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft und sollen dazu beitragen, das Angebot für junge Menschen in Chur noch bedarfsgerechter, flexibler und inklusiver zu gestalten.

Bisher wurden Beiträge ausschliesslich an Vereine und Organisationen mit Sitz in Chur ausgerichtet. Neu können auch Freizeitangebote ausserhalb von Chur unterstützt werden, sofern sie Aktivitäten anbieten, die in Chur nicht in vergleichbarer Form verfügbar sind.

So entsteht eine grössere Vielfalt für Jugendliche mit Wohnsitz in Chur. Die Förderung richtet sich nach wie vor an Kinder und Jugendliche aus Chur, die die Angebote regelmässig nutzen.

Bewährtes bleibt

Die bewährten Elemente wie Jugendberatung, betreute Treffpunkte, Präventionsmassnahmen und das Jugendparlament bleiben zentrale Säulen der Jugendförderung.

Ebenso unverändert bleiben Instrumente wie Leistungsvereinbarungen, Sonderbeiträge für besondere Anlässe sowie die Bereitstellung von Räumen oder Sonderkonditionen für deren Nutzung.

Die notwendigen Mittel zur Umsetzung legt der Gemeinderat jährlich im Rahmen des Voranschlags fest. Die Aktualisierung des Jugendförderungsgesetzes unterstreicht das Engagement der Stadt Chur für eine zeitgemässe und attraktive Jugendpolitik.

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