Der Kanton Graubünden übt Kritik bezüglich der Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. Auslöser sind die Sanktionen gegen Russland.
Staatssekretariat für Wirtschaft Seco
Arcasplatz Chur. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Graubünden teilt Kritik bezüglich der Zusammenarbeit mit Seco aus.
  • Die Bündner Regierung wirft ihr vor, sie verspätet über die Sanktionen belehrt zu haben.
  • Graubünden beschreibt die Rolle des Kantons bei der Umsetzung der Sanktionen als aktiv.
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Der Bundesrat hatte die Übernahme der Sanktionen der EU gegen Russland wegen dessen Angriffskrieg auf die Ukraine am 28. Februar 2022 beschlossen. Die Bündner Steuerverwaltung wurde vom Seco diesbezüglich aber erst am 1. April 2022 instruiert.

Das schrieb die Bündner Regierung am Donnerstag in ihrer Antwort auf eine dringliche Anfrage aus dem Kantonsparlament. Der Vorstoss war von SP-Fraktionspräsident Lukas Horrer eingereicht und am Mittwoch vom Grossen Rat für dringlich erklärt worden. Von der Regierung wurde Auskunft verlangt über die Zusammenarbeit mit dem Bund und über die Umsetzung der Sanktionen durch Graubünden.

Steuerverwaltung glich die EU-Sanktionslisten sofort ab

Die Bündner Regierung beschreibt die Rolle des Kantons bei der Umsetzung der Sanktionen als überaus aktiv. Seit dem Entscheid des Bundesrates hätten die kantonalen Behörden die Angelegenheit mit höchster Priorität verfolgt und umgehend Abklärungen getroffen.

Die Steuerverwaltung wartete nicht erst Sanktionslisten des Seco ab, sondern glich bereits die EU-Sanktionslisten mit dem Steuerregister ab. Als die Bündner wissen wollten, inwiefern die Steuerverwaltung in die Durchführung der Sanktionen eingebunden sei, wurden sie auf später vertröstet.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO informierte erst am 1. April

Erst am 1. April 2022 traf vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ein Merkblatt zu dieser Frage ein. Bis zu seinem Eintreffen «herrschte für die Steuerverwaltung Unklarheit darüber, ob sie eine Meldepflicht trifft», schrieb die Regierung. Als die Steuerverwaltung habe Vermögenswerte sanktionierter Personen melden wollen, sei sie vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO gebeten worden, davon abzusehen.

Als die Meldepflicht am 1. April 2022 dann erstmals feststand, hatte die Bündner Steuerverwaltung die Meldungen schon bereit. Sie hatte alle Abklärungen vor der entsprechenden Seco-Weisung getroffen. Somit hat der Kanton Graubünden laut der Regierung als erster die Vermögenswerte sanktionierter Personen gemeldet.

Lob für Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz

Im Gegensatz zur Zusammenarbeit mit dem Seco lobte die Exekutive die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz. Dieses habe die kantonalen Grundbuchämter bereits am 2. März 2022 angewiesen, auf Grundstücken bestimmter Eigentümer eine Verfügungssperre anzuwenden und Meldung zu erstatten. Die Grundbuchämter hätten die Sperren daraufhin unverzüglich verfügt und die Eigentümer gemeldet.

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