Chur: Totalrevision des Abfallgesetzes geht in Vernehmlassung
An seiner letzten Sitzung im 2020 hat der Stadtrat das totalrevidierte Abfallgesetz für die Vernehmlassung verabschiedet.

An seiner letzten Sitzung im 2020 hat der Stadtrat das totalrevidierte Abfallgesetz für die Vernehmlassung verabschiedet. Bei der Totalrevision geht es primär darum, das seit 1. Mai 1999 in Kraft stehende Gesetz an das übergeordnete Recht anzupassen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende März 2021.
Anlass für die anstehende Totalrevision ist einerseits die Verordnung des Bundesrates über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA), welche ab 1. Januar 2019 die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) ersetzt. Das Bundesamt für Umwelt erliess überdies eine Vollzugshilfe für die verursachergerechte Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung, die ebenfalls berücksichtigt wird.
Im Weiteren gilt es, dem überwiesenen Auftrag aus dem Gemeinderat zur Überprüfung einer kostendeckenden und verursachergerechten Entsorgung von Siedlungsabfällen und Karton Rechnung zu tragen. Auch der Bussenprozess wurde überprüft und vereinfacht, um den administrativen Aufwand zu reduzieren und Handhabung sowie Massnahmen im Ordnungsbussenverfahren behandeln zu können.