

Chur: Abfallbewirtschaftung und Ausführungserlasse werden revidiert

Der Churer Gemeinderat verabschiedete das neue Gesetz über die Abfallbewirtschaftung einstimmig. Die Totalrevision stimmt die kommunalen Regelungen auf die übergeordnete Gesetzgebung ab.
Zudem schafft es die Grundlage für die Umsetzung der Petition «Mehrweg statt Wegwerf». Das Gesetz tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.
In der Sitzung vom 2. September 2021 verabschiedete der Churer Gemeinderat einstimmig das neue Gesetz über die Abfallbewirtschaftung.
Das Referendum wurde dagegen nicht ergriffen. Bei der Totalrevision des Gesetzes geht es in erster Linie darum, die kommunalen Regelungen mit der übergeordneten Gesetzgebung in Einklang zu bringen, welche den Gemeinden eine verursachergerechte und kostendeckende Finanzierung auferlegt.
Gesetz systematisch und inhaltlich aktualisiert
Ausserdem wird das Gesetz systematisch und inhaltlich aktualisiert. So sind Betriebe mit 250 und mehr Vollzeitstellen schweizweit neu vom Entsorgungsmonopol ausgenommen.
Schliesslich wurde die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der Petition «Mehrweg statt Wegwerf» neu geschaffen, so dass bei öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 800 Personen grundsätzlich über die gesamte Veranstaltungsdauer Mehrweggeschirr zu verwenden ist.
Weiter soll der Aufwand für das Einsammeln und die Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen Abfallbehältnissen und von weggeworfenen oder achtlos liegen gelassenen Kleinmengen von Abfällen (Littering) in Zukunft möglichst verursachergerecht finanziert und die Kosten in die Abfallrechnung integriert werden.
Gebührentarif wird in Zukunft durch den Stadtrat regelmässig überprüft
Der Stadtrat hat neben den Ausführungsbestimmungen auch einen revidierten und vervollständigten Gebührentarif verabschiedet. Dabei werden die Grundgebühren für Betriebe mit weniger als 250 Vollzeitstellen sowie die Mengengebühren massvoll erhöht.
Der Gebührentarif wird in Zukunft durch den Stadtrat regelmässig überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Dabei sollen auch die zurzeit intern noch in Bearbeitung stehenden Empfehlungen der Preisüberwachung des Bundes so weit wie möglich Berücksichtigung finden.
Ab 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt
Neu besteht für häufig vorkommende Verstösse ein Ordnungsbussenverfahren und der Stadtrat hat dazu eine Ordnungsbussenliste erlassen. Damit soll der administrative Aufwand bei einfachen und eindeutig feststellbaren Tatbeständen reduziert werden.
Sämtliche Erlasse (Gesetz, Ausführungsbestimmungen, Gebührentarif und Ordnungsbussenliste) hat der Stadtrat mit Beschluss vom 2. November 2021 auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
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