Regierung

Bündner Regierung hätte gern auch 2G-plus-Regel gelockert

Keystone-SDA Regional
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Chur,

Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bundesrat am Mittwoch beschlossenen Lockerungen der Corona-Massnahmen. Sie bedauert aber, dass nicht auch die 2G-plus-Regel gelockert wurde.

2g
Ein Plakat weist auf 2G hin. - dpa

Nachtgastronomie, Fitnesscenter und Bäder hätten wegen der 2G-plus-Vorgabe beträchtliche Einbussen, sagte Regierungspräsident Marcus Caduff (Mitte) am Mittwoch vor den Medien in Chur. Diese Pflicht aufzuheben wäre angesichts der jetzigen Corona-Situation «angebracht gewesen».

Die beschlossene Milderung der Homeoffice-Pflicht zu einer Homeoffice-Empfehlung und die Aufhebung der Kontaktquarantäne sei vertretbar, sagte der Volkswirtschaftsdirektor.

Erziehungsdirektor Jon Domenic Parolini (Mitte) begrüsste die Abschaffung der Kontaktquarantäne. Für Bildungsinstitutionen bedeute das weniger Ausfälle von Lehrpersonal und Lernenden. «Der Präsenzunterricht kann so aufrecht erhalten werden, und das ist das Wichtigste», sagte er.

Die beiden Varianten des Bundesrates zu weiteren Lockerungsschritten will die Regierung beraten und innerhalb des Vernehmlassungszeitraumes Stellung dazu nehmen. Angesichts der Entkoppelung von Fallzahlen und der Belegung von Spitälern mit Corona-Patienten sei die Aufhebung der Zertifikatspflicht sicher richtig, sagte Caduff.

Der Zweck der Zertifikatspflicht und der damit verlangten Corona-Impfung, sei, Virusübertragungen zu verhindern. Mit der Omikron-Variante sei das nicht mehr angezeigt, da die Impfung diese Übertragung kaum unterbinde.

«Es macht sicher Sinn, die Zertifikatspflicht aufzuheben», sagte der Regierungspräsident. Über die Aufhebung der Maskenpflicht sei sich die Wissenschaft hingegen noch unklar.

Caduff äusserte sich auch zu weiteren Härtefallmassnahmen. «Für stark betroffene Unternehmen wird es diese geben», stellte er in Aussicht. Es werde aber sicher April, bis Gelder gesprochen werden.

Das Kantonsparlament müsse vorher einer entsprechenden Vorlage zustimmen. Die Regierung wolle die Gelder nicht mittels einer Notverordnung sprechen, sonder auf einer gesetzlichen Grundlage.

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