Brandschutz-Überprüfung schränkt Nutzung von Hallen ein

Nau.ch Lokal
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Chur,

Um die Sicherheit zu garantieren, regelt die Stadt Chur die Hallen-Maximalbelegung neu. Entdeckte Mängel an den Gebäuden werden nun priorisiert behoben.

Schulanlage Chur.
Schulanlage Chur. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Chur berichtet, hat sie in Zusammenarbeit mit einer stadtinternen Delegation sowie der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) zwischen dem 13. und 30. März 2026 sämtliche Aulas und Turnhallen hinsichtlich ihrer maximal zulässigen Belegung überprüft. Die Festlegung erfolgte auf Basis dieser Begehungen gemäss den Vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).

Bereits im Februar 2026 wurden im Rahmen einer internen Begehung erste Obergrenzen für die Nutzung durch die Gewerbe- und Stadtschule sowie für private Nutzungen definiert. Die Objekte weisen nun aufgrund der Begehung vor Ort teilweise neue Belegungszahlen auf.

Die festgelegten Maximalbelegungen bewegen sich – mit einzelnen Ausnahmen – zwischen 50 und 200 Personen. Höhere Belegungszahlen erlauben die neue Aula und die Dreifachturnhalle der Schuleinheit Fortuna.

Organisatorische Massnahmen

Einzelne im Zuge der Begehungen festgestellte sicherheitsrelevante Mängel werden gestützt auf die geltenden Vorschriften priorisiert und zeitnah behoben. Für einzelne Räumlichkeiten sind durch organisatorische Massnahmen unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen temporäre Erhöhungen der Maximalbelegung möglich.

Aufgrund der Maximalbelegungszahlen werden einzelne Veranstaltungen, soweit möglich, in geeignete andere Räumlichkeiten verlegt.

Bauliche Anpassungen

Kurz- und mittelfristig können die Belegungszahlen durch bauliche Massnahmen erhöht werden. Die Stadt arbeitet derzeit an der Ausarbeitung der entsprechenden Möglichkeiten sowie deren Machbarkeit und Priorisierung.

Für die Umsetzung der Maximalbelegung ist, in enger Absprache mit den Nutzenden, die städtische Dienststelle Immobilien und Bewirtschaftung zuständig. Die festgelegten Maximalbelegungszahlen treten per sofort in Kraft und gelten sowohl für die stadtinterne als auch öffentliche Nutzung der Räumlichkeiten. Die detaillierten Zahlen sind auf online einsehbar.

Sicherheit und Brandschutz haben für den Stadtrat weiterhin höchste Priorität. Die konsequente Überprüfung sowie die Umsetzung geeigneter Massnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Nutzung städtischer Liegenschaften.

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