Der Regierungsrat heisst die Beschwerde gegen den Erlass einer Planungszone im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen gut.
Gemeindesaal Hünenberg.
Gemeindesaal Hünenberg. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Mit Beschluss vom 15. Juni 2021 hat der Gemeinderat über alle Bauzonen des Gemeindegebietes Hünenberg – mit Ausnahme der reinen Arbeitszonen – eine Planungszone im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen erlassen. Zweck dieser Planungszone ist es, dass sich der Gemeinderat Hünenberg im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision die Planungs- und Entscheidungsfreiheit für die Einführung des Kaskadenmodells für Mobilfunkantennen in der Bauordnung offenhalten will.

Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung erschweren könnte (Artikel 27 Abschnitt 1 RPG). Im Gebiet der Planungszone besteht damit grundsätzlich ein Bauverbot für neue Mobilfunkanlagen. Die von der Sunrise UPC GmbH, Zürich, Salt Mobile SA, Renens, und Swisscom (Schweiz) AG, Bern, gegen diesen Beschluss erhobenen Einsprachen hat der Gemeinderat im November 2021 abgewiesen. Dagegen haben die drei Mobilfunkanbieter beim Regierungsrat Beschwerde erhoben.

Der Regierungsrat hat Ende Juni 2022 die Beschwerde gutgeheissen, den angefochtenen Beschluss aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Gemäss Meinung des Regierungsrates ist die erlassene Planungszone aus diversen Gründen unverhältnismässig. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, den Entscheid des Regierungsrates an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

SwisscomSunriseSaltUPCHünenberg