Kirchberg BE: Einwohner stimmen über Schwimmbadsanierung ab
Wie die Gemeinde Kirchberg BE meldet, stimmen die Einwohner am 3. März 2024 über die Schwimmbad-Sanierung und Bewilligung eines Verpflichtungskredits ab.

Gleichzeitig mit der eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmung sind die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Kirchberg am 3. März 2024 aufgerufen, an der Urne über folgende Gemeindevorlage abzustimmen: Sanierung Schwimmbad Kirchberg und Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 5'300'000 Franken.
Die Geschäftsunterlagen liegen während 30 Tagen vor der Urnenabstimmung in der Gemeindeverwaltung Kirchberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die Vorlage wird an der Informationsveranstaltung vom Donnerstag, 8. Februar 2024, 19.30 Uhr, Saalbau Kirchberg durch den Gemeinderat vorgestellt und erläutert.
Das Verfahren richtet sich nach dem Abstimmungs- und Wahlreglement vom 5. Juni 2000.
Stimmrechtsausweis gilt auch für die Gemeindeabstimmung
Stimmberechtigt sind Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Der Stimmrechtsausweis für die eidgenössische und kantonale Volksabstimmung gilt auch für die Gemeindeabstimmung.
Die Botschaft und der Stimmzettel werden den Stimmberechtigten zusammen mit den eidgenössischen und kantonalen Unterlagen zugestellt.
Ab Zustellung besteht die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe.
Abstimmungsmaterial kann bei der Gemeindeverwaltung nachgefordert werden
Wer sein Abstimmungsmaterial nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann dieses bis Freitag, 1. März 2024, 14 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung nachfordern.
Fristen und Verfahren für allfällige Beschwerden richten sich nach den kantonalen Bestimmungen.