Brugg

Temporäres Alkoholverbot auf dem Neumarktplatz

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Brugg,

Aufgrund zunehmender Spannungen und Vorfälle rund um den Brugger Bahnhof gilt ab 22. August 2025 ein Alkoholkonsumverbot auf Neumarktplatz und Busbahnhof Süd.

Das Bahnhofgebäude Brugg wurde 1856 eröffnet. Der Mitteilteil soll an die Brugger Stadtmauer erinnern.
Das Bahnhofgebäude Brugg wurde 1856 eröffnet. Der Mitteilteil soll an die Brugger Stadtmauer erinnern. - Nau.ch / Werner Rolli

In den letzten Wochen war rund um den Brugger Bahnhof eine Zunahme von Ansammlungen von Personen festzustellen, die Alkohol und illegale Substanzen konsumieren, berichtet die Stadt Brugg. Aufgrund der Vermischung der verschiedenen Gruppierungen kommt es zu Spannungen, die in verbalen Streitereien und teilweise in gegenseitigen Tätlichkeiten enden.

Diese Entwicklung führt einerseits zu einem Anstieg von Polizeieinsätzen, andererseits zu einer Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung und Beanstandungen von Seiten des Gewerbes.

Verstärkte Polizeipräsenz rund um den Bahnhof

Um dieser Entwicklung zu begegnen, ergreift die Stadt Sofortmassnahmen zur Verhinderung von Gewalt im öffentlichen Raum. Die regelmässigen Patrouillen- und Kontrolltätigkeiten im Zentrum von Brugg und Windisch werden nochmals intensiviert.

Die Umsetzung dieser Massnahme erfolgt mit Unterstützung der Regionalpolizeien Baden, Lenzburg, Oberes Fricktal und Zurzibiet und in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei. Weiter hat die Regionalpolizei Brugg vorübergehend ein Aussenbüro im Neumarkt bezogen.

Die Räumlichkeiten befinden sich im Neumarkt 2 und werden von der Liegenschaftenverwaltung Privera kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Aussenbüro wird von zwei Mitarbeitenden der Regionalpolizei besetzt. Diese patrouillieren mehrmals am Tag im Gebiet rund um den Bahnhof und sind in der Lage, bei einem Ereignis schnell auszurücken.

Alkoholverbot und Ausnahmen in markierten Zonen

Zusätzlich haben der Stadtrat Brugg das Gebiet «Neumarktplatz» und «Busbahnhof Süd» respektive der Gemeinderat Windisch das Gebiet «Campusplatz» für die Zeit vom 22. August um 12 Uhr bis 31. Oktober 2025 um 12 Uhr als suchtmittelfreie Zone (Alkoholverbot) definiert, in der ein Alkoholkonsumverbot gilt.

Vom Verbot ausgenommen sind die Innen- und bewilligten Aussenbereiche von offiziell eingetragenen Gastrobetrieben, die Innenbereiche von offiziell eingetragenen Verkaufsstellen mit der Möglichkeit zum Alkoholkonsum vor Ort sowie kurzzeitig polizeilich bewilligte Veranstaltungen und Anlässe.

Mit Plakaten wird in den markierten Zonen auf das Alkoholverbot hingewiesen. Das Nichteinhalten des Alkoholverbots hat eine Ordnungsbusse von 50 Franken zur Folge.

Massnahmen werden laufend überprüft

Die Wirkung sämtlicher Massnahmen wird laufend kontrolliert und bei Bedarf angepasst.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass die getroffenen Massnahmen im jetzigen Zeitpunkt notwendig und angemessen sind. Er ist sich aber bewusst, dass repressive Massnahmen für sich alleine nicht ausreichen, um die Situation nachhaltig zu verbessern.

Vielmehr sind schadensmindernde Angebote, wie sie derzeit gemeinsam mit dem Kanton im Suchtbereich geprüft und in Aussicht gestellt werden, dringend notwendig, um dauerhafte Entlastung der Situation rund um den Bahnhof zu erreichen.

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