Wettingen

Neue Asylunterkunft entsteht auf der Zirkuswiese

Nau.ch Lokal
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Baden,

In Zusammenarbeit mit dem Kanton erstellt Wettingen auf der Zirkuswiese eine Containeranlage für bis zu 120 Asylsuchende, befristet auf fünf Jahre.

Der Dorfkern in Wettingen.
Der Dorfkern in Wettingen. - Nau.ch / jpix.ch

Wie die Gemeinde Wettingen mitteilt, wird sie im südlichen Teil der Zirkuswiese ein Unterkunfts-Provisorium für Personen aus dem Asylbereich erstellen. Die zweigeschossige Containeranlage soll Platz für 100 bis 120 Personen bieten.

Der Kanton Aargau wird die Anlage als kantonale Unterkunft für Familien – analog der Unterkunft im ehemaligen St. Bernhard – betreiben. Dem Einwohnerrat wird das entsprechende Kreditbegehren am 13. November 2025 unterbreitet. Die Inbetriebnahme ist am 1. Oktober 2026 vorgesehen.

Temporäre Wohnanlage auf der Zirkuswiese geplant

Aktuell erfüllt die Gemeinde Wettingen die geforderte Aufnahmepflicht. Ein Grossteil dieser Personen ist in der kantonalen Asylunterkunft im ehemaligen Alterszentrum St. Bernhard untergebracht. Ab Juni 2026 fallen mit dem Abbruch dieses Gebäudes weitere Unterbringungsmöglichkeiten in der Gemeinde weg.

Infolge auslaufender und befristeter Mietverhältnisse entfallen Ende November 2026 weitere anrechenbare Plätze. Die Aufnahmepflicht beträgt aktuell 224 Personen. Neben den in Mietwohnungen untergebrachten Personen muss Wohnraum für rund 120 Personen geschaffen werden.

Damit die Aufnahmepflicht erfüllt werden kann und keine Ersatzabgaben bezahlt werden müssen, muss Ersatzwohnraum geschaffen werden. Eine Anmietung von Wohnungen ist aufgrund des knappen Wohnungsmarkts nicht möglich.

Die Überprüfung der verschiedenen Möglichkeiten, wie und wo der notwendige Ersatzwohnraum geschaffen werden kann, ohne Ersatzabgaben zahlen zu müssen, hat ergeben, dass eine auf fünf Jahre befristete Anlage auf der Zirkuswiese die beste Lösung für die Gemeinde Wettingen darstellt.

Fünf Jahre Laufzeit

Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Betrieb einer kantonalen Asylunterkunft im ehemaligen Alterszentrum St. Bernhard hat die Gemeinde das Gespräch mit dem Kanton gesucht, um die zu erstellende Anlage dem Kanton als kantonale Unterkunft zu vermieten. Infolge der erfolgreichen Verhandlungen hat der Kanton sich dazu entschieden, auf das Angebot der Gemeinde einzutreten.

Der Kanton Aargau befindet sich im Asylbereich seit dem 11. Januar 2023 in einer Notlage gemäss Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau. Am 1. Oktober 2025 lebten 9676 Personen aus dem Asylbereich im Kanton Aargau (in Kantons- und Gemeindeunterkünften), was einem neuen Höchststand entspricht.

Der Kantonale Sozialdienst ist deshalb weiterhin dringend auf Unterkünfte angewiesen, um die vom Bund zugewiesenen Personen unterzubringen. Die geplante Familienunterkunft auf der Zirkuswiese wird durch den Kanton fünf Jahre gemietet und betrieben.

Ersatzwohnanlage kostet 3,52 Millionen Franken

Die Baukosten für eine Anlage als Ersatzwohnraum für Asylsuchende auf der Zirkuswiese betragen 3'520'000 Franken. Diese Erstellungskosten können durch die in den kommenden fünf Jahren vom Kanton bezahlten Mieterträge in der Höhe von 1'656'000 Franken teilweise finanziert werden.

Somit betragen die Kosten für die Einwohnergemeinde 1'864'000 Franken. Das Projekt Schullandschaft Margeläcker wird durch die temporären Bauten auf der Zirkuswiese nicht beeinträchtigt.

Die Anwohner der Zirkuswiese wurden direkt informiert. In Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Sozialdienst werden sie zu einem späteren Zeitpunkt auch über den Betrieb der kantonalen Unterkunft und über die konkreten Ansprechpersonen informiert. Vor der Eröffnung wird der Kantonale Sozialdienst wie bei allen anderen kantonalen Unterkünften eine öffentliche Besichtigung ermöglichen. Das Datum wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Gemeinden sind per Gesetz verpflichtet, geflüchtete Personen aufzunehmen. Die Aufnahmepflicht wird anhand der Bevölkerungszahl einer Gemeinde berechnet. Gemeinden, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, müssen dem Kanton Ersatzabgaben entrichten. Die Kosten belaufen sich auf 90 Franken pro fehlendem Platz und Tag.

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