Nach Sturmschaden: Nussbaum auf FHNW-Areal wurde gefällt
In Windisch musste ein geschützter Nussbaum nach einem Sturmschaden gefällt werden. Eine Edelkastanie ersetzt ihn, der Stamm bleibt und dient der Biodiversität.

Wie die Gemeinde Windisch berichtet, wurde während eines Sturms Mitte Juni 2025 der Nussbaum auf dem Gelände der FHNW, nahe Zürcherstrasse, beschädigt. Aufgrund des Risikos musste der Baum notfallmässig gefällt werden. Der Baum war als geschütztes Objekt in der Bau- und Nutzungsordnung eingetragen.
Als Ersatzpflanzung soll an dieser Stelle eine Edelkastanie gepflanzt werden. Der alte Baumstamm soll vor Ort als Totholz liegen bleiben und so einen Beitrag zur Biodiversität leisten.
Bäume sind im urbanen Raum in vielerlei Hinsicht wertvoll und dürfen nicht leichtfertig gefällt werden. Geschützte Objekte nach § 43 BNO sind besonders wertvoll und wichtig und bedingen noch höhere Sorgfalt im Umgang. Die Grundeigentümer sind für die Pflege und den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und Hecken verpflichtet.