Lupfig verschickt die provisorische Steuerrechnung 2023
Wie die Gemeinde Lupfig informiert, wird im Februar die provisorische Steuerrechnung 2023 verschickt.

Mitte Februar wurden die provisorischen Steuerrechnungen 2023 verschickt. Diese basieren auf den Daten des Vorjahres.
Falls das Einkommen beziehungsweise Vermögen vom Vorjahr abweicht, kann man dies telefonisch oder mit Hilfe des provisorischen Hilfsblattes melden.
Das Hilfsblatt ist auf der Gemeindewebseite im Online Schalter, Rubrik Steuern, veröffentlicht und kann der Abteilung Steuern per Post oder Email eingereicht werden.
Fälligkeit der Steuern
Die Steuern werden per 31. Oktober zur Zahlung fällig. Jede Zahlung vor dem Verfalltag wird mit einem Vergütungszins von 0,3 Prozent per annum honoriert. Auf der offenen Steuerforderung muss ab 1. November ein Verzugszins von fünf Prozent per annum bezahlt werden.
Wenn zusätzliche Einzahlungsscheine benötigt werden oder man Ratenzahlungen vereinbaren möchte, kann man sich bei der Abteilung Finanzen melden.
Es wird gebeten zu beachten, dass die Einzahlungsscheine jeweils nur für ein bestimmtes Steuerjahr gelten.
Wenn man auf ein anderes Jahr einzahlen möchte, muss man bei der Abteilung Finanzen die betreffenden Einzahlungsscheine anfordern.
Weitere Informationen
Es muss weiter beachtet werden, dass auch provisorische Steuerrechnungen nach der Fälligkeit betrieben werden können.
Bei Fragen stehen die Abteilung Steuern und Finanzen der Gemeinde gerne zur Verfügung.