Habsburgbrücke weitehin im Eigentum des Kantons
Das Verwaltungsgericht hebt den Entscheid des Regierungsrats auf: Die Habsburgbrücke bleibt kantonal, Unterhaltspflicht liegt weiter beim Kanton, zur Freude von

Wie die Gemeinde Windisch mitteilt, hat das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau die Beschwerde der Gemeinde Windisch gutgeheissen und den Entscheid des Regierungsrats zur Habsburgbrücke, die über die SBB-Gleise und die Südwestumfahrung führt, aufgehoben. Gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts bleibt die Habsburgbrücke im Eigentum des Kantons Aargau, womit auch die Unterhaltspflicht weiterhin beim Kanton liegt.
Der Gemeinderat Windisch nimmt den Entscheid des Verwaltungsgerichtes erfreut zur Kenntnis. Er hat sich in der Frage der Eigentumsverhältnisse der Habsburgbrücke über Jahre hinweg für die Interessen der Gemeinde Windisch stark gemacht.
Der Gemeinderat wollte verhindern, dass der Gemeinde Windisch zusätzliche Lasten mit finanziellen Folgen auferlegt werden, ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage besteht.
Die Haltung des Gemeinderates wird mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts bestätigt. Der Gemeinderat wird sich auch künftig für die finanziellen Interessen der Gemeinde Windisch und ihrer Bevölkerung einsetzen.










