Fislisbach: Coronavirus - Auswirkungen auf die Dienstleistungen
Die Ausbreitung des Coronavirus hat Auswirkungen auf das Dienstleistungsangebot der Gemeinde Fislisbach.

Die Ausbreitung des Coronavirus hat weitere Auswirkungen auf das Dienstleistungsangebot der Gemeinde Fislisbach:
- Alle öffentlich zugänglichen Plätze, Anlagen und Einrichtungen sind vorerst bis 19. April 2020 geschlossen. Trainings, Proben oder Veranstaltungen sind untersagt. Menschenansammlungen im Freien dürfen 5 Personen nicht übersteigen.
- Die Annahmestelle für Recyclingmaterial im Werkhof, Bernardastrasse, ist vorerst bis 19. April 2020 geschlossen. Brennbares Sperrgut kann, mit den erforderlichen Sperrgutmarken versehen, der ordentlichen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
- Die Sammelstelle an der Birmenstorferstrasse ist zu den üblichen Zeiten geöffnet. Es ist darauf zu achten, dass sich möglichst wenige Benutzer zur gleichen Zeit in der Sammelstelle aufhalten. Die Sammelstelle ist nur aufzusuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst Zuhause gelagert werden.
- Die Kehricht- und Grüngutabfuhren erfolgen im üblichen Turnus.
Den privaten Haushaltungen werden folgende Empfehlungen für die Entsorgung zu Hause abgegeben:
- Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher sollen unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
- Diese Plastiksäcke sollen ohne Zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel deponiert werden. Vorzugsweise sind diese Abfalleimer mit dem Gebührensack der Gemeinde ausgestattet.
- Dieser Gebührensack ist als Hauskehricht für die Abfuhr bereitzustellen.
- In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (Ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind als Kehricht zu entsorgen.
Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass keine Krankheitserreger in die Umwelt gelangen.
Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten. Die Gratis-Kompostabgabe vom 3. und 4. April 2020 an die Bevölkerung fällt aus. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt, ob die Kompostabgabe nach überstandener Pandemie noch erfolgen kann.