Wohlenschwil

    Wohlenschwil AG: Feuerwerksverbot aufgehoben – Waldbrandgefahr bleibt

    Gemeinde Wohlenschwil
    Gemeinde Wohlenschwil

    Brugg,

    In Wohlenschwil AG gilt das Feuerwerksverbot nicht mehr. Im Wald besteht aber weiterhin die Waldbrandgefahr der Stufe 3 von 5 und ein bedingtes Feuerverbot.

    Wohlenschwil AG
    Der Dorfkern von Wohlenschwil (Symbolbild) - Nau.ch / Werner Rolli

    Waldbrandgefahr Stufe 3 von 5 Die Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales betreffend bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie betreffend Aufhebung des absoluten Feuerverbots vom 27. August 2026 wird mit Geltung ab 16. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt zur Gefahrenstufe 3.

    Aufhebung Feuerwerksverbot in Wohlenschwil

    Das im Hinblick auf die Bundesfeier erlassene Feuerwerksverbot in Wohlenschwil konnte wieder aufgehoben werden. Es gelten wieder die Vorgaben gemäss Polizeireglement (§ 22 Abs. 1), wonach das Abbrennen von Feuerwerk ohne besondere Bewilligung nur an Silvester, Neujahr und der Schweizer Bundesfeier gestattet sind.

    Der Gemeinderat dankt für die Einhaltung dieser Vorschriften.

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