Neun Jahre nach dem Grossbrand im Campus-Neubau der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) in Brugg-Windisch AG ist der zivilrechtliche Streit noch hängig.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Obergericht des Kantons Thurgau muss erneut über eine Klage der Gebäudeversicherung entscheiden, wie aus dem am Freitag publizierten Entscheid der zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hervorgeht. Es geht um mehrere Millionen Franken.

Die Gebäudeversicherung will einen Teil der Schadenauszahlung an den Bauherren und Eigentümer von einer für den Brand mitverantwortlichen Firma in Rechnung stellen. Im Falle einer Versicherung spricht man von Regress. Dabei handelt es sich um eine Rückforderung, die eine Versicherung stellen kann, wenn ein Unfall oder ein Schaden grobfahrlässig herbeigeführt wurde.

Brand im Bereich von Arbeiten für die Parkettverlegung ausgebrochen

Die AGV hatte der Generalunternehmerin und Stockwerkeigentümerin HRS Real Estate den Brandschaden mit insgesamt 19,34 Millionen Franken entschädigt. Die Gebäudeversicherung stellte danach Regress an die Firma, die mit HRS Real Estate einen Werkvertrag für Parkettbelege abgeschlossen hatte.

Diese Firma hatte die Arbeiten übrigens an ein Subunternehmen vergeben, das aus nur einer Person bestand. Im zivilrechtlichen Streit geht es darum, ob die Firma, die den Werkvertrag abgeschlossen hatte, 15 Millionen Franken zuzüglich Zins an die AGV bezahlen muss.

Denn der Brand war in der Nacht auf den 10. April 2013 im Bereich von Arbeiten für die Parkettverlegung bei der Passerelle auf der dritten Etage ausgebrochen. Das Feuer griff auf das zweite und vierte Obergeschoss über. Die Feuerwehr stand im Grosseinsatz und löschte den Brand.

Auf der Baustelle bestanden mehrfach vorschriftswidrige Zustände

Die Ermittlungsbehörden konnten den Brandverlauf nicht mit absoluter Sicherheit nachweisen. Unbestritten blieb jedoch, dass das Feuer im Abfall begann, der im Bereich der Parkettverlegerarbeiten gelagert war.

Dort lagen ölgetränkte Stofflappen, und es gab auch Schleifstaub. Bereits in einem früheren Verfahren hielt es das Bundesgericht für erwiesen, dass mehrfach vorschriftswidrige Zustände auf der Baustelle bestanden hätten. Aus diesem Grund kürzte die Gebäudversicherung die Schadenzahlung um 3,3 Millionen Franken.

Im Rechtsstreit um den Regress entschied das Bezirksgericht Frauenfeld, dass die Firma im Grundsatz für den Brandschaden hafte, welche der AGV entstanden sei. Die Firma zog den Fall ans Obergericht Thurgau weiter und stellte sich auf den Standpunkt, die AGV habe den Schaden nicht genau genug nachgewiesen.

Das Obergericht gab der Firma recht. Die AGV habe den Schaden nicht genügend substanziiert. Daher wies das Obergericht die Klage im Februar 2021 ab. Die AGV gelangte ans Bundesgericht.

Noch ist offen wie viel die AGV zurückerstattet bekommt

Die Lausanner Richter kamen nun zum Schluss, die Gebäudeversicherung habe den entstandenen Millionenschaden rechtsgenügend belegt. Zur Klage der AGV gehörten auch zwei Beilagen, wovon eine 27 Seiten umfasst. Das Bundesgericht hob den Entscheid des Thurgauer Obergerichts auf.

Dieses muss nun im Sinne der Erwägungen des Bundesgerichts erneut entscheiden. Es geht in der zweiten Runde vor allem um die Frage, wie viel die Firma tatsächlich an die AGV bezahlen muss.

Der zivilrechtliche Streit vor Bundesgericht kommt der Parkett-Firma, die den Auftrag an ein Subunternehmen weitergab, bereits teuer zu stehen. Sie muss die Gerichtskosten von 45'000 Franken bezahlen und die AGV für das bundesgerichtliche Verfahren mit 55'000 Franken entschädigen. (Urteil 4A-415/2021 vom 18. März 2022)

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