Der Gemeinderat von Biel hat sich negativ zur Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung geäussert.
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Blick auf das Bieler Hafenbecken. - Keystone
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Der Schweizerische Städteverband hat unter anderem die Stadt Biel zur Vernehmlassung über das Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung eingeladen.

Der Gemeinderat hat die entsprechende Stellungnahme verabschiedet und äussert sich darin unter Darlegung der Gründe ablehnend zur Vorlage. Grundsätzlich geht es um die Erhöhung der maximalen Steuerabzüge für die obligatorischen Krankenpflege- und nichtobligatorische Unfallversicherung.

Diese Gesetzesanpassung führt erneut zu Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden und tangiert auch den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer, was zu weniger STAF-Kompensationsleistungen an Städte und Gemeinden führen wird.

Erhöhte Krankenkassenabzüge werden nicht zu höheren Steuererträgen führen

Es ist kaum anzunehmen, dass die erhöhten Krankenkassenabzüge zu einem wesentlich verbesserten Konsumverhalten und somit zu höheren Steuererträgen führen werden. Wahrscheinlicher ist, dass die Mindereinnahmen mit allen ihren negativen Auswirkungen über längere Zeit bestehen bleiben.

Zudem muss angenommen werden, dass die Corona-Pandemie das Steuersubstrat über längere Zeit stark beeinträchtigen wird. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass der Zeitpunkt für diese Gesetzesanpassung und die dadurch entstehenden finanziellen Folgen schlecht gewählt ist.

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