Die Gewinner des kantonalen Abstimmungssonntags mit einem doppelten Volks-Nein sind die Grünliberalen:
Abstimmung
Abstimmung (Symbolbild) - Keystone

Sie hatten bei der Sozialhilfe sowohl den «rechten Rasenmäher» wie auch die «linke Giesskanne» bekämpft.

Die beiden Vorlagen seien nicht zielführend gewesen, halten die Grünliberalen fest. Nun sei der Weg frei für «bessere Massnahmen» zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe. So brauche es schweizweit einheitliche Grundsätze über ein Konkordat oder ein Rahmengesetz sowie im Kanton Bern einen besseren Vollzug.

Die GLP hat dazu sowohl im nationalen wie im kantonalen Parlament entsprechende Vorstösse eingereicht.

«Hocherfreut» über das Nein zum Sozialhilfegesetz zeigte sich das Komitee «Wirksame Sozialhilfe» von SP, Grünen, EVP, Avenir Social sowie KABBA, dem Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen. Das Volksverdikt sei ein klares Zeichen, «dass die Bevölkerung zur Solidarität in der Gesellschaft steht.

Mit dem Nein zum Volksvorschlag sei jedoch eine Chance zur Bekämpfung der Altersarmut verpasst worden, schreibt das Komitee. Der Volksvorschlag sah die Einführung von Ergänzungsleistungen für über 55-jährige Ausgesteuerte vor. Damit Sozialhilfebezüger auf dem ersten Arbeitsmarkt eine reelle Chance hätte, brauche es zudem geeignete Weiterbildungsangebote.

Bürgerliche: Unbehagen bleibt

Enttäuscht zeigt sich das bürgerliche Komitee »Damit sich Arbeit lohnt«, das sich für die Grossratsvorlage eingesetzt hatte. Obwohl die Skos-Richtlinien mit keinem Gesetz legitimiert seien, gälten sie weiterhin als »Mass aller Dinge«, bedauert das Komitee. Mit dem Volks-Nein werde aber die »Ungerechtigkeit zwischen Sozialhilfebezügern und Erwerbstätigen nicht verbessert«.

Die SVP sieht in den 47,4 Prozent Ja-Stimmen zum gescheiterten Gesetz ein Zeichen dafür, »wie gross das Unbehagen gegenüber dem aktuellen System ist.« Korrekturen bei der Sozialhilfe seien nach wie vor nötig, insbesondere angesichts der steigenden Zahl von Bezügern und den zu erwartenden Mehrausgaben für die Gemeinden und den Kanton.

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