Saftige Busse: Jurist spuckt beim Joggen auf russische Botschaft

Belinda Schwenter
Belinda Schwenter

Bern,

Ein Jogger spuckte im Februar 2024 auf ein goldenes Schild der russischen Botschaft. Das Strafmass: 6900 Franken Busse und 500 Franken Verfahrenskosten.

russische Botschaft
Ein Jogger legte bei der russischen Botschaft einen kurzen Spuck-Stopp ein. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Februar 2024 kam es in Bern zu einem kuriosen Vorfall.
  • Ein Jogger machte bei der russischen Botschaft einen Halt und spuckte auf ein Schild.
  • Dafür muss er nun eine Busse von 6900 Franken und die Verfahrenskosten bezahlen.

In Bern ereignete sich Ende Februar 2024 ein ungewöhnlicher Vorfall. Ein Jogger, der durch das Brunnadernquartier lief, machte vor dem Eingangstor der Konsularabteilung der russischen Botschaft halt.

Anstatt jedoch einfach weiterzulaufen, drehte er sich um und spuckte auf das goldene Schild an der Pforte. Die Aktion blieb aber nicht unbemerkt. Der Botschaftsschutz des Kantons Bern war vor Ort und versuchte den Jogger aufzuhalten.

Sogar Bundesrat Jans involviert

Trotz mehrfacher Aufforderung ignorierte er sie jedoch und setzte seinen Lauf fort. Erst an einer Kreuzung konnte er gestoppt werden.

Diese kleine Geste hatte jedoch grosse Konsequenzen für den Läufer: Die Bundesanwaltschaft verurteilte ihn wegen «tätlichen Angriffs gegen ein fremdes Hoheitszeichen» zu einer Geldstrafe von 6900 Franken. Zudem muss er die zusätzlichen Verfahrenskosten von 500 Franken bezahlen.

Aber es war nicht nur die Justiz, die sich mit dem Fall beschäftigte: Auch Justizminister Beat Jans musste grünes Licht für die Ermittlungen geben.

Der Grund dafür ist, dass es sich bei der Aktion um ein politisches Delikt handelt: Das könnte die Beziehungen zum Ausland stören. Solche Bewilligungen werden nur selten erteilt – in den letzten Jahren waren es jährlich nur fünf bis elf.

1500 Franken an eine Organisation

Der Spuck-Stopp kein zufälliger Fehltritt, sondern ein bewusster Protest gegen die Schweizer Haltung zum Krieg in der Ukraine.

Der Jogger selbst ist übrigens gut mit dem Gesetz vertraut: Er arbeitet in der Rechtsabteilung eines bundesnahen Betriebs.

Hältst du die Strafe für angemessen?

Trotz seiner Strafe zeigt sich der Läufer unerschüttert: «Das Verfahren und die mir auferlegte Strafe sollen einen Sinn ergeben», sagte er zu «Blick».

Er plant, freiwillig das Dreifache der Verfahrenskosten – also 1500 Franken – an eine Organisation zu spenden. Diese soll sich für Opfer russischer Folterungen in den besetzten Gebieten der Ukraine einsetzten.

Kommentare

User #2374 (nicht angemeldet)

Das Spucken wird verurteilt aber Kriege führen nicht.

User #5174 (nicht angemeldet)

Putin kommt uns immer näher schreit aber "Mimimi Nato".

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